Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus

Ich möchte sehr gerne lange leben! In meiner Vorstellung bin ich dabei gesund und kann mich frei bewegen. Das Bild, ich alt, schwach und an ein Pflegebett gefesselt, taucht dabei nicht auf. Das Gute daran ist, in dieser gedanklichen Szene kann ich noch kommunizieren und meine Wünsche äußern.

Doch was wäre, wenn meine Zukunft etwas Schlimmeres für mich bereithält? Möchte ich, dass meine Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung und Pflege respektiert werden?
Das kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten und denke mir, dass meine Familie und mein Lebenspartner ja wissen, wie ich bestimmte Entscheidungen für mich treffen würde. Eine kurze Rückfrage bringt mir Klarheit: „Nein, wissen wir nicht!“ Sie müssten sich auf reine Vermutungen und auf Einstellungen beziehen, die ich vielleicht schon vor Jahren über Bord geworfen habe.

Diese Antwort bringt mich ins Grübeln. Was wäre, wenn ich für meinen Lebenspartner eine Entscheidung treffen sollte? Wenn ich gefragt werde, ob er künstlich beatmet werden soll oder nicht? Wie würde er wollen, dass ich für ihn entscheide? Und wenn ich zu einem „Nein, will er nicht!“ komme, könnte ich mit dieser Entscheidung weiterleben?

Mein Entschluss ist gefasst: Ich mache eine Patientenverfügung. Ich muss mich dafür zwar mit unliebsamen Zukunftsvorstellungen auseinandersetzen, aber ich möchte AUF GAR KEINEN FALL, dass mein Partner oder meine Angehörigen gezwungen werden, eine Entscheidung für mich zu treffen, die eine erhebliche Belastung für ihr eigenes Leben darstellt. Und das nur, weil ich mich nicht mit meiner eigenen Verletzlichkeit auseinandersetzen wollte …

Was ist eine Patientenverfügung?

Per Gesetz (§ 1827 Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Patientenverfügung eine schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Das Schriftstück hätte ich bereits als junger Mensch verfassen können und freue mich, dass es bisher gut gegangen ist. Dabei denke ich an die Menschen, die unfallbedingt nicht mehr über ihr Leben, ihre Behandlung und Pflege bestimmen können.

In der Patientenverfügung wird mein Wunsch festgehalten, wie in bestimmten Situationen mit mir verfahren werden soll. Diese Wünsche sind verbindlich und müssen von Ärzten und vom Pflegepersonal eingehalten werden, selbst wenn es keine Angehörige oder bestellte Vertreter bzw. Betreuer gibt.

Lückenschluss in der Kommunikation zu Ärzten und Pflegepersonal

Zu Beginn sollte ich darüber nachdenken, was mir im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Es ist ein angstbesetztes Thema, vermutlich mag sich keiner eine lange und schwere Krankheitsgeschichte ausmalen an deren Ende vielleicht das Sterben die Erlösung bringt.

Bisher habe ich für mich entschieden, dass ich nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte. Aber wenn dieser Fall eintritt, werde ich nicht mehr für mich sprechen können und dann hört meine würdevolle Selbstbestimmung auf.

Mich beschleicht der Gedanke, dass eine Patientenverfügung dem Abschluss einer Versicherung gleicht. Ich habe verschiedene Versicherung abgeschlossen, wie Du vermutlich auch. Warum eigentlich? Was hat Dich diesen Schritt gehen lassen. Vielleicht für die Absicherung Deiner Kinder oder Deiner Lebensqualität. Vielleicht hast Du einen kurzen Blick in eine Zukunft geworfen und überlegt, dass Du durch einen Unfall keinen Verdienst mehr hast und diese Einkommenslücke schließen möchtest oder dass Deine Kinder abgesichert sind, wenn Dir etwas passieren sollte.

Eine Patientenverfügung ist nichts anders. Du schließt damit eine Lücke in der Kommunikation zu Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen oder einem Vertreter. Du legst klar und eindeutig fest, wie Du in einer Lebenssituation behandelt werden möchtest, in der Du Dich heute zwar nicht sehen magst, aber die kommen könnte. Wie bei einer Versicherung braucht man manche Verträge nie, aber es beruhigt ungemein, sich geschützt und behütet zu wissen, falls es anders kommt.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Ich musste feststellen, dass eine allgemeine Formulierung, wie z. B. „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen.“ nicht ausreichend ist. Es ist eine Konkretisierung durch die Benennung ärztlicher Maßnahmen, spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erforderlich. Erst dann ist die Verfügung bindend und eine konkrete Behandlungsentscheidung kann auf dieser Grundlage getroffen werden.

Die Vorlagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BJM) oder die Hinweise auf den Seiten der Verbraucherzentrale sind eine gute Basis und machten mir schnell klar, dass die Formulierung sich auf konkrete Behandlungsmaßnahmen und gesundheitlichen Situationen beziehen muss.

Dazu gibt es eine sehr hilfreiche Broschüre (bestellbar oder als PDF-Download), die sowohl ausführliche Erklärungen und auch zwei Musterbeispiele fertiger Patientenverfügungen beinhaltet.

Die Inanspruchnahme einer ärztlichen und juristischen Beratung ist durchaus sinnvoll, um die Behandlungsbeschreibungen besser voneinander abgrenzen zu können und um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen. Du kannst mit Deinem Hausarzt oder Hausärztin sprechen. Für die juristische Beratung übernehmen einige Versicherungen die Kosten. Kläre das am besten mit Deiner Rechtschutzversicherung ab.

Genaue Formulierungen sind wichtig

Um die notwendige Qualität der Formulierung zu verdeutlichen, ist hier ein Auszug aus der Broschüre „Patientenverfügung – „Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?“ des BJM:
Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z.B.: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Solche Aussagen sind wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, was für den Betroffenen beispielsweise ein „erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z.B. für die Sterbephase, bei einem dauernden Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung, die künstliche Beatmung und anderes) in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festlegen möchten (Lehnen Sie beispielsweise eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur in der Sterbephase oder auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung ab?).

Eigene Wertvorstellungen einbringen

Es ist hilfreich, die eigenen Wert- und Moralvorstellungen im Dokument aufzuführen. Mit wenigen Sätzen lässt sich beschreiben, was einem in welchem Fall wichtig ist oder welchen Ängsten mich in bestimmten Situationen begleiten. Diese Beschreibung ermöglicht den Angehörigen im Falle einer unklaren Formulierung, meine Wünsche besser zu verstehen. Sie können dann eine Entscheidung treffen, die meiner Meinung sehr nahekommt.

Registrierung der fertigen Patientenverfügung

Die fertige Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die einmalige Registrierung ist kostenpflichtig und die Gebühren liegen zwischen € 20,00 und € 26,00 – zuzüglich einer Gebühr für jede genannte Vertrauensperson.

Auf das Vorsorgeregister haben medizinisches und pflegerisches Personal Zugriff, so dass nur noch ein Hinweis im Portemonnaie erforderlich ist, damit bei einem Unfall die Information zu den behandelnden Personen gelangen kann. Ein kleines Kärtchen dazu reicht schon aus. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Vorlage zum selbst ausdrucken erstellt.

Wissenswertes kurz & knapp:

  • Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und mit Unterschrift und Datum versehen sein.
  • Eine bestehende Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert werden.
  • Gesetzlich dürfen Dich Deine Kinder nicht vertreten, sondern nur Dein Ehepartner.
  • Ärzte und Ärztinnen können Einsicht ins Vorsorgeregister nehmen und so die Informationen erhalten.
  • Trage den Hinweis zur hinterlegten Patientenverfügung im Portemonnaie bei Dir, damit schnell reagiert werden kann.
  • Sind Vertreter:innen benannt oder rechtliche Betreuer bevollmächtigt, müssen diese meine Patientenverfügung prüfen und meinen definierten Behandlungswillen an Ärzte und Pflegepersonal weitergeben und dafür Sorge tragen, dass dieser Verfügung nachgekommen wird.
  • Grundsätzlich gilt eine Patientenverfügung nicht nur für dauernde Erkrankungen. Sie sind ebenfalls für vorübergehende Erkrankungen bindend.
Hier haben wir weitere interessante Links für Dich zusammengestellt:

Bundesministerium der Justiz: Alle Informationen zur Patientenverfügung

Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung: Informationen, Broschüre, PDF-Formular und Textbausteine, aktuelle Rechtsprechung 

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung online erstellen: Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Ratgeber der Verbraucherzentralen: Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Eine Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Verbraucherschutzzentrale: Notfallkärtchen für das Portemonnaie

Zentrum für angewandte Ethik: Ethikzentrum – Patientenverfügung

Hochsensibilität und die Balance im Alltag

Hochsensibilität und die Balance im Alltag

HSP steht für „high sensitive person“ (Hochsensibilität) und bezeichnet Menschen, die Reize auf unterschiedlichen Ebenen schneller verarbeiten als das bei „normalen“ Menschen der Fall ist. Klingt erst einmal cool. Schneller mit- oder vorausdenken zu können, leichter zu lernen und empathischer zu sein, um besser auf die Mitmenschen eingehen zu können.

Was sich nach „sensibel, nur viel besser” anhört, bedeutet einen permanenten Balanceakt für die mit diesen Fähigkeiten ausgestatteten Menschen.

Der fühlbare Unterschied von normal- und hochsensiblen Menschen

Ich möchte Dir ein Beispiel geben. Stelle Dir vor, Du gehst durch eine Fußgängerzone. Es ist nicht so voll und während Du zügig an den Geschäften vorbeigehst, registrierst Du Folgendes:

  • Der Bäcker hat Brötchen im Angebot.
  • Der Schuhhändler dekoriert das Schaufenster gerade neu.
  • Der Bekleidungsladen macht einen Räumungsverkauf.

Geht eine hochsensible Person die gleiche Strecke in der gleichen Geschwindigkeit, nimmt sie – ohne die Möglichkeit es abzustellen – wesentlich mehr Informationen auf:

  • Der Bäcker hat Brötchen im Angebot: Drei Körnerbrötchen oder sechs Normale. Im Laden ist viel los, acht Personen stehen in der Schlange und die sechs Tische sind fast vollständig besetzt. Eine Verkäuferin und ein Verkäufer stehen hinter der Theke, während eine weitere Verkäuferin gerade ein Tablet mit zwei Sahnetorten, einem Kaffee und einem Latte Macchiato an den vorletzten Tisch bringt.
  • Beim Schuhhändler wird das Schaufenster gerade neu dekoriert. Zwei Drittel der Fläche sind schon in den neuen Frühjahrsfarben mit schönen Blüten und Kunstrasen gestaltet und 17 Schuhmodelle stehen bereits mit Preisen versehen an der richtigen Stelle. Die Dekorateurin steht auf weißen Socken im Fenster. Sie trägt eine weiße Jeans, ein rotes Langarmshirt und eine Holzkette. Ihre Kurzhaarfrisur hat blonde Strähnchen und ihre moderne Brille hat weiße Bügel.
  • Der Bekleidungsladen macht einen Räumungsverkauf. Der anstehende Umbau geht in 10 Tagen los, daher gibt es noch verschiedene Angebote. Die Bekleidungsständer sind mit „ab 19,95 Euro“, „ab 34,95 Euro“ und „ab 49,90 Euro“ bepreist. Eine Verkäuferin sortiert im Eingangsbereich anprobierte Ware wieder richtig ein. Zwei Frauen und ein Mann suchen gerade nach Oberteilen, ein kleines Kind ist völlig genervt und streitet sich mit seiner Mutter.

Das waren nur die visuellen Reize … es sind längst nicht alle Eindrücke, die ein hochsensibler Mensch auf einer Strecke von ca. 30 Metern wahrnimmt. Über die anderen Sinne werden weitere Reize in den Menschen befördert, die ebenfalls um ein Vielfaches höher sein können als bei einem normal-sensiblen Menschen: die Gesprächsfetzen der Mitmenschen, unterschiedlichen Gerüche und sogar Rempler sorgen für einen weiteren Zustrom von Informationen.

Das Gehirn wird quasi damit überflutet und versucht permanent, alles in geordnete Bahnen zu lenken, um die korrekte Verarbeitung sicherzustellen. Eine Selektion von „wichtig” und „unwichtig”, wie sie bei Normal-Sensiblen üblich ist, findet an dieser Stelle nicht oder nur in geringem Maße statt.

Die Auswirkungen

Das Gehirn wird ständig gefordert und hat einen dementsprechend hohen Energiebedarf. Der Körper macht mit, so gut er kann, doch irgendwann geht nichts mehr. Rückzug ist angesagt, es passen keine weiteren Reize mehr hinein. Ab ins Bett, Decke über den Kopf und hoffen, dass die Eingangsklingel vom Laden auf der anderen Straßenseite nicht permanent läutet. „Bitte, lass es im Haus jetzt still sein …“.

Kannst Du Dir vorstellen, wie krass es einem hochsensiblen Menschen in einem vollen, engen Bus mit Schulkindern, auf einer großen Veranstaltung mit vielen Menschen inklusive unterschiedlichster Stimmungslagen oder in einem Geschäftsmeeting gehen muss, in dem einer den anderen zu übertrumpfen versucht?

Will sich die hochsensible Person zurückziehen, weil das (Informations-)Maß wieder voll ist, sieht sie sich Kommentaren wie „Du kannst doch nicht schon müde sein!”, „Nie bleibst du bis zum Schluss!” oder „Stell Dich nicht so an!” ausgesetzt. Dann folgt die Überlegung, ob eine Rechtfertigung hilfreich ist oder nicht. Nur wenige können nachvollziehen, wie wichtig dieser Rückzug ist.

Der direkte Kontakt mit Menschen

Im persönlichen Kontakt mit Menschen werden nicht nur die visuellen und auditiven Impulse aufgenommen, auch olfaktorische und taktile Daten werden per Nase und Tastsinn übermittelt. Hochsensible in auch in der Lage, die tieferen Schichten, Themen und Probleme ihrer Mitmenschen wahrzunehmen.

Hochsensibilität bringt Klarheit!

Ein Beispiel: Ein Hochsensibler kann ziemlich genau zuordnen, warum ein Gesprächspartner gerade laut wird. Er erkennt häufig den eigentlichen Beweggrund und könnte diesen benennen.

Zusammenhänge erschließen sich ihm wesentlich schneller und mit größerer Klarheit, egal ob es um Lösungen für Projekte geht oder die Gruppendynamik in einem Team. Das klingt nach einem Vorteil, aber es wirft direkt ein neues Problem auf.

Der Nachteil der Klarheit!

Ein hochsensibler Mensch hat oft sofort eine Idee zur Problemlösung parat, doch damit stößt er nur selten auf Gegenliebe. Der normal-sensible Mensch fühlt sich eher überrumpelt und vorgeführt. Aus dieser Gefühlslage fällt es ihm schwer, den Lösungsvorschlag (dankbar) anzunehmen. Ob aus persönlicher Betroffenheit, persönlichem Neid oder persönlicher Angst: Es gibt nicht viele Menschen, die an dieser Stelle anders reagieren, wobei es im privaten und freundschaftlichen Umfeld vermutlich anders aussieht.

Weltmeister im Balancieren

Es ist für die Betroffenen – oder für die mit dieser Fähigkeit gesegneten Menschen – zumeist ein Balanceakt. Menschen, die hochsensibel sind, können Projekte und ihre Mitmenschen wirklich schnell voranbringen, wenn das Umfeld frei von persönlichen Befindlichkeiten ist und man gemeinsam vorankommen möchte.

Hochsensible können schlecht nachvollziehen, dass ein normal-sensibler Mensch bestimmte Zusammenhänge nicht erkennen kann und verzweifeln daran, dass „unlogisch” agiert wird oder extreme Umwege in Kauf genommen werden, um zu einer Lösung zu gelangen, die er schon lange absehen konnte.

Das ständige Einschätzen der besten Herangehensweise ist anstrengend. Die negativen Reaktionen machen den Grat, auf dem man sich bewegt, sehr schmal und „gefährlich”. Immer auf der Hut zu sein, immer mit Gegenwehr, Unverständnis und Neid kämpfen zu müssen, und dass bei all der Langsamkeit der Umwelt, wo es so einfach gehen könnte. Spaß macht das vermutlich nicht.

Hinweis

Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass sich die Fähigkeiten bei jedem hochsensiblen Menschen anders darstellen können. Während meine Darstellung übergreifend ist, haben Hochsensible meist Schwerpunkte im sensorischen, emotionalen oder kognitiven Bereich.

Fazit

Aus der Hochsensibilität resultieren viele positive Aspekte. Wer es schafft, das Beste aus seinen Fähigkeiten zu machen, diese in seine Tätigkeit mit Erfolg und Wertschätzung einbringen darf und die Nachteile minimieren kann, ist auf dem Weg, ein Weltmeister im Balancieren zu werden.

Herzliche Grüße

Deine Helga Ranft


Die Autorin: Helga Ranft, Inhaberin von Echter leben

Kommunikation im zwischenmenschlichen Erleben und Persönlichkeitsentwicklung sind die Lieblingsthemen von Helga Ranft. Sie hält Vorträge, Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen, die im Alltag präsent sind, wie z. B. Durchsetzungsstärke, „Nein.“ sagen, Hochsensibilität, stressfreie Beziehungen und bietet Systemische Aufstellungen an.

Fragen zum Beitragsthema werden im Impulsvortrag „Hochsensibilität – eine Gratwanderung!” beantwortet und erste Lösungswege aufgezeigt. Die Termine findest Du auf der Website.

Kontaktdaten:

Echter leben
Inh. Helga Ranft
Obermarkstr. 17a
44267 Dortmund

Mobil: +49 171 2822929
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2023 – ein kurzer Jahresrückblick

2023 – ein kurzer Jahresrückblick

Liebe Leser:in, für uns ist wieder die Zeit des Rückblicks gekommen. Das ist wichtig, denn er hilft uns, den Fokus zu bewahren und wir überprüfen, ob wir in diesem Jahr in unserer Wunsch-Spur geblieben sind.

Durchgehend ist, dass wir uns 2023 wieder unterschiedlichsten Themen gewidmet haben, die sich selten nur in eine Kategorie einordnen lassen. Die Hauptkategorie legen wir über die jeweiligen Bereiche fest, nach denen sich im Archiv auch suchen lässt: Frauen, Leben, Gesund und Gastbeiträge. Dennoch sind häufig weitere Schwerpunkte in den Artikeln enthalten, die nur beim Lesen sichtbar werden.

Das war unser Jahr 2023

Wir haben über gesundheitliche Aspekte, über das Leben und den Tod berichtet. Wir hatten Lifestyle, Persönlichkeitsentwicklung und berufsbedingte Themen auf dem Schirm, über die wir – oder unsere Gastautoren geschrieben haben. Unsere Interviewpartner haben uns wieder einmal neue Blickwinkel eröffnet und unser Magazin mit ihren Ansichten bereichert.

Ob es der Test unserer Redaktion zum Thema Künstliche Intelligenz war „ChatGPT – der neue heiße Scheiß?“, es um die Tricks der Ernährungsindustrie „Gesunde Ernährung und Tricks der Hersteller“ oder um die Wechseljahressymptome „Wechseljahre – Frau on Fire“ ging. Ob wir den fortwährenden Alterungsprozess „Kannst Du das Altern aufhalten?“ oder kleine und feine Unterschiede von „Weiberfast und Altweibersommer“ unter die Lupe genommen haben – wir hatten viel Freude bei der Recherche und wir freuen uns, wenn Dir das aufgefallen ist 😉.

Wir hatten den geruchsintensiven Bericht „Parfüm – Der große Duftraub?“ und haben über den Vorteil und den Genuss von lokalen Einkäufen direkt beim Erzeuger „Hofläden: Wie bei Tante Emma – mit allen Sinnen regional einkaufen“ geschrieben. Wir haben Dir von unserem Selbstexperiment im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung „Das Human Design Experiment“ berichtet und Dich über die Hintergründe der Gesetzgebung „Der Schutz von Whistleblowern ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes“ aufgeklärt, die Menschen Sicherheit geben soll, Gerechtigkeit bietet und durch die anonyme Meldemöglichkeit vor Repressalien schützt.

Gesundheit, Krankheit und einiges mehr

Zum großen Themenbereich Gesundheit gab es die offensichtlichen Artikel, wie „Alltägliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Harninkontinenz“, „Schwangerschaftsdepression – Unglücklich trotz Wunschkind“, „Angst im Beruf“, „Erektionsstörungen: Nur noch Schlaf – ohne „Bei“…?“ und den Bericht zur „TVT-Operation bei Harninkontinenz“.

Doch es gab auch Artikel, die sowohl den gesundheitlichen Aspekt betreffen, aber auch in den Bereich Leben passen, wie „Glück kennt kein Gewicht“ oder die Gastbeiträge „Mach Dich stressfrei – Dein Weg zu innerer Ruhe“ und „Menstruationstassen – Vor- und Nachteile“.

Die Themen Krankheit und Sterben fanden in diesem Jahr mehrfach Erwähnung. Im erhellenden Gastbeitrag der Deutschen Kinderhospiz Dienste „Ein Leben wir im Sturm“ wurden wir darauf aufmerksam, dass Familien, die ein lebensverkürzend erkranktes Kind haben, ein Hilfsangebot zusteht!

Dann hatten wir das Interview mit Thomas Sell „Zeit zum Zuhören: eine Audio-Biographie für Jedermann“, der sowohl mit erkrankten als auch mit gesunden Menschen spricht und aus dieser Aufnahme eine hörbare Biographie erstellt. Mit der Bestatterin Patricia Tüchsen haben wir über die Trauerarbeit und über weitere, zum Teil wenig bekannte, Möglichkeiten einer Bestattung gesprochen „Das Sterben und der Tod dürfen keine Tabus mehr sein!“. Damit haben deutlich machen könne, dass wir uns den aktuellen Tabuthemen stellen und sie für Dich aufbereiten.

Fazit 2023

Als erstes schicken wir Dir an dieser Stelle ein großes Dankeschön als unsere treue Leser:in. Ohne Deinen Wissensdurst, Deine Neugier und Deine Lust an unseren Themen, würde es dieses Magazin nicht geben.

Als zweite Erkenntnis möchten wir uns für die entstandene Vielseitigkeit bei allen Beteiligten bedanken und betrachten das Jahr 2023 damit als erfolgreich abgeschlossen. Wir sind in unserer Wunschspur geblieben und Du darfst Dich im nächsten Jahr wieder auf neue Aspekte, Perspektiven und Tabuthemen freuen, die sich schon auf unsere Liste angesammelt haben.

Für 2024 wünschen wir Dir einen angenehmen Start und alles Gute: Gesundheit, Freude, eine gute Work-Life-Balance und Zufriedenheit. Du bist der Gestalter Deines Lebens und hast in der Hand, was Du daraus machst 😊.

Herzlichst

Das Redaktionsteam: Jan, Olli, Iris und Helga

Das Human Design Experiment

Das Human Design Experiment

Mitte des Jahres 2022 flatterte mir eine E-Mail von Sara ins Postfach, in der sie einen Online-Vortrag zum Human Design System angekündigte. Ich war kurz irritiert, doch die Absenderin kenne ich bereits seit vielen Jahren persönlich und mir war klar, das darf ich auf gar keinen Fall verpassen. Ihre erklärenden Worte machten mich neugierig und ich war sehr gespannt, als es im August per Video-Call zur Sache ging.

Sara Baier bot allen Teilnehmer:innen eine kurzweilige und spannende Einführung ins Human Design, ein System, das es bereits seit vielen Jahren gibt. Durch ihre Erzählung von ihrem Selbstexperiment, bekam ich einen ersten Blick auf Dinge, die zusammengebracht wurden, obwohl sie oberflächlich betrachtet, nichts miteinander zu tun hatten. Meine Neugier stieg und ich habe Sara um ein sogenanntes Reading gebeten. Da sich der Termin noch etwas hinzog, schickte sie mir einige Links, damit ich mich schon mal umschauen konnte.

Ich startete mit der kostenlosen Erstellung meiner Körpergrafik. Dazu brauchte ich das Datum und die möglichst genaue Uhrzeit meiner Geburt. Sympathisch war, dass keine Registrierung abgefragt wurde und mir eine Audiodatei angezeigt wurde, die zu meinem Chart (Körpergrafik) gehörte. Ich fühlte mich irgendwie positiv erkannt – und über den kleinen Werbeblock in den ca. 8 min langen Aufnahme konnte ich locker hinwegsehen.

Die Körpergrafik (Chart)

Das mehr oder weniger „bunte“ Chart beinhaltet extrem viele Informationen zur eigenen Persönlichkeit und zeigt unsere Ausstattung, die wir für unser Leben mitbekommen haben. Die „Chart Infos“ im linken unteren Bereich bieten erste Anhaltspunkte, die in meinen Reading bei Sara angesprochen wurden: Energietyp, Strategie, Autorität, Profil und Nichtselbst-Themen.

Die (Körper-)Zentren sind als Dreiecke, Rechtecke und Rauten in der Grafik dargestellt. Die unterschiedlichen Zahlen an jeder abgehenden Linie heißen „Tore“. Die dort abgehenden Verbindungslinien werden „Kanäle“ genannt. Sind diese halb eingefärbt, gehören sie zu dem jeweiligen Tor. Sind sie vollständig eingefärbt, ergibt sich aus der Verbindung der beiden gegenüberliegenden Tore eine zusätzliche Qualität, die genutzt werden kann.

Schwarz eingefärbte Verbindungslinien gehören zur bewussten Persönlichkeit und die rote Farbe zeigt an, dass dieser Bereich zu unseren unbewussten Anteilen gehört. Diese Fähigkeiten und Charakterzüge haben wir nur selten auf dem Schirm, doch Familie und Freunde nehmen sie meist hervorragend wahr.

Anfangs dachte ich, dass nur die eingefärbten Dinge für mich wichtig wären und mich ausmachen. Doch ich lag daneben. Auch die weißen Stellen machen einen großen Teil der Interaktionsmöglichkeiten mit meinem jeweiligen Umfeld aus. Es geht dabei darum konditioniert zu werden, sich anzupassen, sich zurückzuhalten oder kleinzumachen usw. Befinden sich Menschen in meiner Umgebung, die diese Bereiche aktiviert haben, hat das spürbare Auswirkungen auf mein Design.

Grundlagen des Human Design

Das System Human Design ist ein Werkzeug, mit dem sich jeder auf den Weg machen kann, sein inneres Wesen zu finden und zu leben. Es basiert auf der Erkenntnis, dass wir alle einzigartig sind und individuelle Fähigkeiten in uns tragen, über die wir mehr oder weniger gute Kenntnis haben. Die Körpergrafik lässt sich nicht mit gut oder schlecht bewerten, sie zeigt nur die jeweilige grundlegende Natur mit Stärken und Schwächen auf. Das Human Design hilft dabei, sich dieses Wissen zu erschließen und alltagstauglich nutzbar zu machen.

Mein erstes Human Design Reading

Das Reading haben wir per Video-Call gemacht. So konnten wir gemeinsam auf das Chart schauen und ich konnte ihren Erklärungen gut folgen. Doch trotzdem waren die Informationen so umfangreich, dass ich sehr dankbar für die Aufnahmen der Session war, die ich mir im Nachgang herunterladen konnte.

Ich war überrascht, was sie alles aus diesem Chart herauslesen konnte und wieviel Übereinstimmung es zu meiner Selbstwahrnehmung gab. Ich fühlte mich verstanden und bestätigt. Mir wurde an vielen Stellen bewusst, wie und warum bei mir manche Reaktionen ausgelöst werden und wie ich zukünftig besser damit umgehen kann. Zum Schluss sagte Sara, dass das nur der erste Einstieg sei – und mir schwirrte bereits der Kopf von dieser Vielfalt der Informationen.

Zum Schluss gab sie mir den Rat, dass ich meine frischen Erkenntnisse in den Alltag umsetzen soll, indem ich mein eigenes Human Design Experiment starte. Mehr in die Authentizität kommen, mich an meinen Bedürfnissen orientieren, Entscheidungen aufgrund meiner inneren Basis treffen. So bekomme ich mehr Sicherheit und kann nach und nach einzelne Themen genauer betrachten. Und genau das habe ich gemacht.

Mein Umgang im Alltag

Ein Jahr später höre oder schaue ich mir die Aufnahme des ersten Readings immer wieder einmal an. Ich erfreue mich an dem Podcast der Human Design Academy und stets resultieren neue Erkenntnisse und Aha-Momente aus dem Abgleich mit den täglichen Erlebnissen.

Erst kürzlich habe ich mir das Buch von Chetan Parkyn „Human Design“ gekauft – und war extrem beeindruckt. Ich habe mein Chart danebengelegt, um zu sehen, welcher Bereich gerade beschrieben wird und ob dieser rot bzw. schwarz eingefärbt oder weiß ist, um die entsprechenden Stellen im Buch zu lesen.

Häufig habe ich das Gefühl, dort steht genau, wie ich mich seit Jahren innerlich sehe. Ich hätte das zwar nicht so klar formulieren können, aber die Erklärungen erschlossen sich mir sofort. Doch ich habe meiner inneren Stimme bisher nicht vertraut und eher auf Experten gebaut, die sich in ihren Bereichen super auskennen.

Meine wichtigste Erkenntnis: Ich darf auf meine innere Stimme hören. Meine Intuition ist für mich genau das Richtige, auch wenn ein großer Teil der Welt andere Handlungsempfehlungen ausspricht.
Ich lerne, wie sich meine innere Stimme anfühlt und wie es kling, wenn sich mein Verstand einschaltet, der lieber den „Experten“ vertraut und mich vor allem Übel und Experimentieren bewahren möchte.

So lerne ich jeden Tag durch die getroffenen Entscheidungen, durch das Reflektieren, durch das Wissen zu meinem Design und gewinne auf ganzer Linie:

Was tut mir gut? Warum reagiere ich darauf so genervt? Warum bekomme ich keine Ruhe in meinen Kopf? Welche Struktur kommt meinem Design entgegen und hilft mir dabei, energievoller durch den Tag zu gehen?

Mein Fazit

Wie Du siehst, ist das Experiment ein ständiger Prozess, der von Erkenntnissen begleitet wird. Ich fühle mich sehr wohl damit und werde den Selbstversuch auf jeden Fall weiterführen und auch tiefer eintauchen. Mir ist klar geworden, dass mir das Wissen um meine inneren bewussten und unbewussten Fähigkeiten helfen wird, mein bestes Ich zu werden und viel mehr Positives und Freude in meinen Alltag zu bekommen.

Hinterlasse uns gern einen Kommentar und teile Deine Berührungspunkte mit dem Human Design System mit unseren Leser:innen und mir 😊.

Herzlichst

Deine Helga

Weiterführende Links:

Insta-Account von Sara Baier

Website und Free Chart Human Design Services

Website Human Design Academy

Human Design App

Der Schutz von Whistleblowern ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes

Der Schutz von Whistleblowern ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes

Bist Du bei Deiner Arbeit schon einmal gemobbt worden oder wurdest Du sexuell belästigt? Hat man Dir den Mindestlohn verwehrt oder wurdest Du diskriminiert? Sicher wusstest Du in Deiner Situation nicht, an wen Du diese Übergriffe vertraulich melden kannst.

Hier greift eine neue Richtlinie, die Menschen schützt, die solche und andere Vergehen melden müssen.

Unsere Kollegin Karen Falkenberg ist hier die Fachfrau und erklärt in Ihrem Beitrag, welche Möglichkeiten seit Mai 2023 bestehen, Vergehen im Unternehmen zu melden.

Unternehmen sind in der Verantwortung

Zum Schutz von Whistleblowern trat am 23. Dezember 2019 die Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU 2019/1937 in Kraft. Die EU-Mitgliedsländer hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In einigen EU-Ländern, unter anderem in Deutschland, verzögerte sich die Umsetzung. Erst im Mai 2023 passierte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) den Deutschen Bundestag, garantiert so die Umsetzung in nationales Recht und wirft umso mehr Fragen bei den Unternehmern auf.

Einige Unternehmen oder Behörden haben sich frühzeitig um die Umsetzung gekümmert. Andere Unternehmer sind der Meinung, dass das Gesetz alles aufbauscht und irrelevant sei. Doch tatsächlich ist es so, dass Whistleblowern eine einheitliche Vorgehensweise in der gesamten EU garantiert werden soll. Eingehende Meldungen müssen transparent und verantwortungsvoll abgewickelt werden.

Mitarbeiter oder Leiharbeiter werden als Hinweisgeber geschützt, insbesondere vor Repressalien wie Kündigung, Schadensersatzforderungen oder Disziplinarmaßnahmen. Jeder Meldende soll einen sicheren, anonymen Kanal für seine Meldung haben und so zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Bekämpfung von Korruption beitragen.

Dabei ist bei dem Gesetz nicht nur das typische Whistleblowing z. B. von Militärgeheimnissen gemeint, sondern umfasst (im § 2) viele weitere Anwendungsbereiche. Diese können sein:

  • Betrug und Untreue
  • Bilanzbetrug und Buchungsverstöße
  • Datenschutz und Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation,
  • Diebstahl und Unterschlagung,
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Korruption und Bestechung
  • Mobbing
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Schutzrechte der Arbeitnehmer hier zuvorderst Meldungen zum Mindestlohngesetz
  • Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Schwarzarbeit
  • Sicherheit in der Informationstechnik
  • Sonstiges und Beratung, Steuern, Umweltschutz
  • Verstoß gegen die Menschenrechte
  • Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Wettbewerbs- und Kartellverstöße

Staffelung der Unternehmensgröße

Die Einrichtung der internen Meldestelle ist an die Mitarbeiterzahl des Unternehmens gekoppelt. Für weniger als 50 Mitarbeitenden gibt es keine Anforderung, allerdings existiert dann kein anonymer Schutz z. B. für die Meldung eines Mobbingvorfalls.

Für kleine Firmen ab 50 Mitarbeitenden existiert bis zum 17.12.2023 eine Schonfrist, um eine interne Meldestelle einzurichten.

Übersteigt die Anzahl der Personen Grenze von 250, ist schon seit dem 02.07.2023 eine interne Meldestelle zwingend erforderlich.

Eine Sonderregelung existiert für kritische Unternehmen: Börsenträger, Datenbereitstellungsdienste, Versicherer, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Behörden und ähnliche Unternehmen; sie müssen sofort eine interne Meldestelle einrichten.

Werden die jeweiligen Pflichten ignoriert, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 €.

Die Alternative ist das Angebot einer direkten Meldemöglichkeit bei einer externen Meldestelle (z. B. Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt).

Wie laufen Meldungen ab?

Die gesetzlichen Abläufe für eine Meldung sind in § 13 (1) HinSchG geregelt.

Bei der internen Meldestelle sollen unterschiedliche Meldekanäle zur Verfügung stehen. Der Meldende wählt seinen bevorzugten Meldekanal selbst aus. Alle Kanäle werden bei der Ombudsperson gebündelt und sind dem Unternehmens gegenüber anonym. Die Ombudsperson quittiert innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung. Anschließend erfolgt eine Plausibilitätsprüfung, sofern erforderlich werden Rückfragen geklärt.

Ein anonymisierter Bericht wird an das Unternehmen oder die Behörde weitergeleitet. Das Unternehmen wird der Meldung nachgehen und fällt anschließend eine Entscheidung, inwieweit Untersuchungen stattfinden oder andere Reaktionen auf die Meldung notwendig sind. Nach max. 3 Monaten übermittelt die Ombudsperson das Resultat im Abschlussbericht an den Meldenden.

Bei der Auswahl der Ombudsperson für ihre interne Meldestelle ist die Unabhängigkeit und die Fachkunde eine Voraussetzung. Zudem darf kein Interessenskonflikt vorliegen.

Fazit

Durch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche und die anonyme Meldemöglichkeit brauchen Mitarbeiter keine Angst mehr zu haben, wenn sie auf Missstände hinweisen. Auch eine mögliche Abwiegelung oder Negierung durch Machthabende, wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz verhindert. Dazu möchte ich eine Sache nicht unerwähnt lassen: Unternehmen bekommen durch eingehende Meldungen die Chance, frühzeitig auf Probleme zu stoßen und für Abhilfe zu sorgen.

Weitere Fragen kannst Du im Kommentarfeld öffentlich hinterlassen oder eine E-Mail an mich schreiben.

Ich freue mich darauf!


Dipl.-Ing. Karen Falkenberg
  • Seit 2003 selbstständig
  • Seit 2010 externe Datenschutzbeauftragte
  • Seit 2018 mit der erweiterten Fachkunde (inkl. DS-GVO) für über 22 Firmen als externe Datenschutzbeauftragte tätig
  • Jährliche Fortbildungen über die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), monatliches Gruppencoaching und jährliche Teilnahme an der Datenschutzkonferenz (dfv)
  • Fachkunde-Schulung Hinweisgeberschutzgesetz abgelegt

Kontaktdaten:

Dipl.-Ing. Karen Falkenberg
Datenschutzfalke

Erlentiefenstraße 54 | 59192 Bergkamen

T: +49 2307 80102 | E: kf@datenschutzfalke.de | Website