Die Vorsorgevollmacht – Entscheidungen für den Fall der Fälle

Die Vorsorgevollmacht – Entscheidungen für den Fall der Fälle

Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen, egal wie jung oder alt man ist.

So ist es mir passiert und dabei ging es um den Tod meines Angehörigen. Ein überraschender Schlaganfall, ein Krankenhausaufenthalt und dann verschlimmerte sich die Lage ziemlich überraschend. Der behandelnde Arzt fragte mich nach einer Vorsorgevollmacht für meinen Angehörigen.

Das war das erste Mal, dass ich diesen Begriff hörte und ich war ehrlich gesagt völlig unwissend. Nach einer ersten Erklärung des Arztes musste ich verneinen und hatte ab diesem Zeitpunkt keinerlei Möglichkeit mehr zu entscheiden, was mein Angehöriger sich in einem Fall wie diesem gewünscht hätte. Die weiteren medizinischen Entscheidungen trafen nun die Ärzte, die nichts von seinen Wünschen wussten.

Aus dieser Begebenheit habe ich gelernt und mir sofort alle nötigen Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht zusammengesucht. Damit es Dir nicht so ergeht wie mir, habe ich die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist, wie auch die Patientenverfügung, ein Dokument, das Dir ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer Deine medizinischen und weitergehenden Entscheidungen treffen soll, falls Du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Dies kann ein Familienmitglied, enger Freund oder eine andere vertraute Person sein.

Die Vollmacht muss in einer rechtlich bindenden Form niedergelegt werden und die entsprechenden Vorgaben und Anforderungen erfüllen. In einigen Fällen ist es ratsam, das Dokument notariell zu beglaubigen oder zumindest von Zeugen unterschreiben zu lassen. In Deutschland reicht in der Regel ein von allen Beteiligten im Original unterzeichnetes Dokument – in Papierform oder mit digitaler Unterschrift.

Damit bestimmst Du einen Vertrauten oder Vertreter, der im Falle einer schweren Krankheit, Verletzung oder in anderen Situationen, in denen Du nicht mehr in der Lage bist, eigene Entscheidungen zu treffen, in Deinem Namen handeln darf.

Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, solltest Du volljährig und geistig in der Lage sein, die Konsequenzen Deiner Entscheidungen zu verstehen. Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte(n) zu wählen und sicherzustellen, dass sie über Deine Wünsche und Vorstellungen informiert ist. Die Vollmacht solltest Du regelmäßig überdenken und bei Bedarf aktualisieren, insbesondere wenn sich Deine persönlichen Umstände oder medizinischen Präferenzen ändern.

Wichtig finde ich in diesem Zusammenhang, dass die Person, die Du bevollmächtigst, sich im Klaren darüber ist, dass Du ihr in dieser Position ein großes Vertrauen entgegenbringst. Ihr solltet offen darüber sprechen, was es für Dich bedeutet, Deinem Gegenüber eine Vollmacht auszustellen und welche Verpflichtung die bevollmächtigte Person damit eingeht.

Der/die Bevollmächtigte sollte sich bewusst sein, dass er oder sie die Verantwortung hat, Deine Wünsche und Präferenzen zu respektieren. Es ist wichtig, offen über medizinische Vorlieben, ethische Überzeugungen und andere relevante Angelegenheiten zu sprechen, um sicherzustellen, dass der/die Bevollmächtigte im Ernstfall in Deinem Sinne handeln kann.

Es kann auch sinnvoll sein, einen Alternativbevollmächtigten zu benennen, falls der/die erste Bevollmächtigte aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen. Dies kann sicherstellen, dass Deine Interessen auch dann geschützt sind, wenn der/die erste Bevollmächtigte nicht verfügbar ist.

In einigen Fällen kann es angebracht sein, einen professionellen Betreuer oder Vormundschaftsbeauftragten zu benennen, insbesondere wenn Du keine geeigneten Familienmitglieder oder Freunde hast, die diese Rolle übernehmen können oder wollen. Diese Entscheidung solltest Du jedoch sorgfältig abwägen und sie sollte im Einklang mit Deinen Wünschen und Bedürfnissen stehen.

Aus eigener Erfahrung – sowohl als Bevollmächtigte als auch als Bevollmächtigende – weiß ich, dass die Situation für beide Seiten schwierig sein kann.

Also bitte überlege Dir gut, welche Person Du bevollmächtigst. Und bitte diese Person, sich Gedanken darüber zu machen, ob sie in der Lage sein wird, sich allen – in diesem Zusammenhang entstehenden – Situationen auch zu stellen.

Ich habe inzwischen mit verschiedenen Ärzten über das Thema Vorsorgevollmacht gesprochen. Alle wären froh, wenn die Angehörigen ihrer Patienten ihnen eine Vorsorgevollmacht vorlegen könnten. Das würde den Ärzten die Arbeit erleichtern, weil sie dann sicher sein können, im Sinne des Patienten zu handeln. Das Bundesministerium für Justiz stellt digital eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung (pdf-Datei), die rechtlich verbindlich ist und relativ einfach am Computer oder ausgedruckt, auf Papier ausgefüllt und unterschrieben werden kann.

Welche Inhalte sollte die medizinische Vorsorgevollmacht haben?

In der Vorsorgevollmacht legst Du fest, wie Du in medizinischen Fällen behandelt werden möchtest oder welche Behandlung Du ablehnst. Dies können beispielsweise Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, medizinische Interventionen oder die Art der Pflege umfassen.

Ein Beispiel – Auszug aus der oben genannten Vorlage des Bundesministeriums für Justiz:

1 Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit

Sie (die bevollmächtigte Person) darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. …

Sie darf insbesondere in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Absatz 1 und 2 BGB).

Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen.

Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Diese darf ihrerseits alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden.“

Jeder der oben genannten Punkte kann mit JA oder NEIN beantwortet werden.

Mir ist wichtig zu betonen, dass Du die Inhalte Deiner Vorsorgevollmacht persönlich und individuell gestalten solltest, damit sie Deinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird.

Neben der Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit sind die Punkte

  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten,
  • Behörden,
  • Vermögenssorge,
  • Post und Fernmeldeverkehr,
  • Vertretung vor Gericht,
  • Untervollmacht,
  • Betreuungsverfügung,
  • Geltung über den Tod hinaus,

in dem Vordruck enthalten. Zu allen Punkten kannst Du neben den vorgegebenen Festlegungen weitere Wünsche ergänzen.

Neben dem Bundesministerium für Justiz bieten auch Anwaltskanzleien und juristische Organisationen, Krankenkassen, Hospizvereine und auch viele niedergelassene Ärzte Vorlagen, Unterstützung und für Leitfäden für Vorsorgevollmachten an. Diese Vorlagen sind in der Regel rechtlich fundiert und können eine nützliche Quelle sein, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht den geltenden Gesetzen entspricht.

Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, Dir rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht wirksam ist.

Nicht nur im medizinischen Bereich ist eine Vollmacht ratsam. Du kannst und solltest eine Vollmacht auch für den Geschäftsverkehr oder als Bank- oder Kontovollmacht bei Banken und Kreditinstituten einrichten lassen.

Was ist eine Konto- oder Bankvollmacht?

Wenn Du nicht nur für medizinische Behandlung vorsorgen willst, solltest Du auch darüber nachdenken, einer vertrauenswürdigen Person eine Konto- oder Bankvollmacht zu übertragen. So bleibst Du und die bevollmächtigte Person in Notfällen oder auch im alltäglichen Leben (Bargeldabhebungen, Überweisungen, …) handlungsfähig.

Eine Kontovollmacht erlaubt einer Vertrauensperson den Zugriff auf das eigene Konto. Eine Bankvollmacht geht weit darüber hinaus. Ehepartner sind nicht automatisch verfügungsberechtigt, sie müssen sich gegenseitig bevollmächtigen.

Welche Art die Konto- oder Bankvollmacht sein soll, solltest Du mit dem Kundenberater Deiner Sparkasse oder Bank im Einzelnen festgelegen. Auch hier werden die Regelungen wieder streng nach Deinen Vorstellungen getroffen. In der Regel wird die Vollmacht für Girokonten, Wertpapierdepots oder Anlagekonten eingerichtet. Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich. Eine Kontovollmacht kann entweder nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall (Sterbeurkunde muss vorliegen) gelten.

Wie auch bei der Vorsorgevollmacht solltest Du Dir genau überlegen, wem Du eine Konto- oder Bankvollmacht einräumst. Im Zweifelsfall kann die Verfügungsgewalt auf einen bestimmten Betrag gedeckelt werden. Auch Ausnahmen oder die Verfügung für spezifische Fälle können vorgesehen werden.

Fazit

Vorsorge- und Kontovollmachten sorgen dafür, dass Deine Wünsche in den Fällen durchgesetzt werden, in denen Du nicht entscheidungsfähig bist. Sie geben deinen Angehörigen die Kenntnis und die Sicherheit, was Du Dir für den Notfall wünschst und wie in diesen Fällen mit Dir umgegangen werden soll. Außerdem bleiben Angehörige auch finanziell handlungsfähig, wenn sie eine Kontovollmacht haben.

Da der Fall der Fälle altersunabhängig und jederzeit eintreffen kann, ist es besser, gut vorbereitet zu sein.

Ich habe schon lange sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch ein Bankvollmacht vergeben – an meinen Bruder, die vertrauenswürdigste Person, die ich kenne. Außerdem habe ich eine Patientenverfügung hinterlegt, damit Entscheidungen auch zukünftig in meinem Sinne getroffen werden.

Weitere Quellen (kein Anspruch auf Vollständigkeit!):

Vorsorgevollmacht

Verbraucherzentrale – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind
Bundesministerium für Justiz – Vorsorgevollmacht
Wikipedia – Vorsorgevollmacht

Bankvollmacht

Wikipedia – Bankvollmacht
Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. – Bankvollmacht
Stiftung Warentest – Bei diesen Banken klappt die Bankvollmacht unkompliziert

Weitere Artikel aus unserer Reihe „Entscheidungen im Fokus“ Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Hochbegabung – Realität, Elternstolz oder Wunschdenken?

Hochbegabung – Realität, Elternstolz oder Wunschdenken?

Zu diesem Beitrag hat mich ein Gespräch aus der letzten Woche inspiriert.

Ich erfuhr von einer Mutter, die mit ihrem Abiturienten auf einer Ausbildungs-Messe in Erfahrung bringen wollte, wie es für den Filius nach dem Abi weitergehen könnte. Es gibt so viele unterschiedliche Studiengänge, vielleicht ist eine Ausbildung besser oder ein duales Studium die richtige Wahl. Auf jeden Fall ist es richtig, sich umfassend zu informieren oder sogar eine Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor eine Entscheidung fällt. Sie fand einen darauf spezialisierten Berater und setzt ihn zu Beginn des Gesprächs direkt in Kenntnis, dass ihr Kind hochbegabt ist und es bestimmt schwierig sei, eine interessante und angemessene Auswahl zu treffen.

Kurzinfo Hochbegabung

Hochbegabt sind etwa 2,3% der Bevölkerung. Per Definition haben diese Menschen eine weit über dem Durchschnitt liegende intellektuelle Begabung.
Lt. Mensa (einem der größten Netzwerke für Hochbegabte in Deutschland) sind das Menschen, bei denen ein Intelligenzquotient (IQ) von 130 und höher festgestellt wurde. Mit normierten Tests werden verschiedene Facetten der Intelligenz gemessen. Die Tests sind unterschiedlich und auf die jeweilige Altersgruppe angepasst. Jedoch sagt der IQ noch nichts über das Begabungsprofil aus.

Elternstolz und Wunschdenken?

Danach erklärte der Berater, dass er zu Beginn eine anerkannte Neigungs- und Denkstilanalyse erstellt (HBDI® Herrman Brain Dominanzinstrument). Das würde über einen Online-Fragebogen erfolgen, den der Sohn ausfüllen sollte. Nach der Auswertung würde er die Ergebnisse mit dem jungen Mann in einem 1- bis 2-stündigem persönlichen Termin besprechen, die Eltern wären nicht dabei. Die Mutter war entsetzt und teilte mit, dass sie ihm auf gar keinen Fall erlauben würde, das Gespräch ohne sie zu führen.

Warum hat sie so reagiert?

  • Traut sie ihrem hochbegabten Kind nicht zu, ein solches Gespräch zu führen? Zur Erinnerung: Wir sprechen von einem jungen Mann, dessen IQ der über 130 liegt und der mit hoher Wahrscheinlichkeit imstande ist, sich in einem Gespräch alle Informationen zu holen, die für die Entscheidung seines weiteren Lebensweges notwendig sind – und ja, ein ausgebildeter Berater ist auch noch dabei.
  • Liegt vielleicht doch keine Hochbegabung vor? Ist das nur eine Wunschvorstellung der Eltern, weil ihm mit dieser Fähigkeit – von außen betrachtet – alle Möglichkeiten offenstehen?
  • Sollte der Sohn vielleicht einen Beruf ergreifen, den die Mutter gern selbst ausgeübt hätte? Doch ihr war das aufgrund der Lebensumstände nicht möglich und jetzt überträgt sie ihre Wünsche auf den Sohn?  
  • Möchte sie die Kontrolle nicht verlieren, ein Mitspracherecht haben oder konkret bestimmen, wohin die Reise geht? In diesem Fall könnte das Hinzuziehen eines Beraters auch nur dazu dienen, ihren eigenen Wunsch zu „legalisieren“, ihn als korrekt und angemessen darzustellen.
  • Oder ist die Mutter „nur“ überfürsorglich? Will sie ihren Sohn umfassend behüten und bewachen? Umgangssprachlich sind es Helikopter-Eltern, die einen Erziehungsstil von Überbehütung und permanenter Einmischung in das Leben der Kinder betreiben.

Sollten diese Überlegungen zutreffen, wäre das wirklich bedauerlich. Denn alle Eltern müssen irgendwann loslassen, um dem jungen Menschen ein vielfältiges, spannendes und interessantes Leben zu ermöglichen. In den meisten Fällen sind sie die ersten Ansprechpartner für die Berufswahl ihres Kindes. Trotzdem ist es manchmal hilfreich, die eigene Motivation zu hinterfragen. Natürlich möchten Eltern ihre Kinder vor Gefahren beschützen und bieten – manchmal auch ungefragt – Ratschläge an. Sie müssen mit ansehen, wie das Kind die wertvollen Tipps unbeachtet lässt und sich ins Leben stürzt.

Diese Situationen auszuhalten, aber weiterhin da zu sein und nicht mehr im Mittelpunkt zu stehen, ist herausfordernd. Doch im Rückblick auf ihre eigene Jugend werden sie feststellen, dass das Leben ohne selbst Erfahrungen zu machen, Entscheidungen zu treffen und mit den daraus resultierenden Konsequenzen umzugehen, nicht gut funktioniert.

Hochbegabung: Vorurteile und Mythen

Aus diesem Gespräch heraus, habe ich mich mit dem Thema „Hochbegabte Menschen“ etwas näher befasst. Denn so wie sich das Wort „Hochbegabt“ rein auf den IQ bezieht und vorerst keinen Hinweis auf die Begabung gibt, ist es wichtig, manche Begriffe voneinander abzugrenzen.

Beispielsweise ist ein Mensch mit einer Inselbegabung, also einer extrem ausgeprägten Fähigkeit in einem bestimmten Bereich, nicht zwangsläufig hochbegabt. Es ist „nur“ eine Begabung in einem bestimmten Bereich – und auch kein wissenschaftlich definierter Begriff. Hier findest Du weitere Mythen und Vorurteile, die sich bisher hartnäckig gehalten haben.

  • Hochbegabte sind in der Schule unterfordert, bringen Minderleistung oder stören den Unterricht
    • Das demonstrative Darstellen der Langeweile, das Stören des Unterrichts oder die erforderliche Anpassung an das Umfeld kann die korrekte Diagnose verzögern.  
  • Einmal hochbegabt – immer hochbegabt
    • Zwar gelten diese Menschen zukünftig weiterhin als hochbegabt, doch eine Studie hat ergeben, dass 15% der so eingestuften Kinder, dieses Ergebnis nach sechs Jahren nicht wiederholen konnten. [2]
  • Eltern hochbegabter Kinder sind überehrgeizig
    • Diese Aussage konnte widerlegt werden, eher versuchen Eltern ihre Kinder in einigen Bereichen zu bremsen, um das Gefühl der Unterforderung zu vermeiden. [3]
      Im Umkehrschluss KÖNNTE die Aussage lauten: Eltern, die überehrgeizig sind, haben keine hochbegabten Kinder.
  • Hochbegabte sind Overachiever (Über- oder Hochleister), sie bringen exzellente Leistungen in Schule und Beruf
    • Nur 15% der Hochleister sind hochbegabt. Ein Teil der Spitzenschüler ist überdurchschnittlich begabt und weitere 15% sind durchschnittlich begabt. [4]
  • Hochbegabung geht oft mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) einher
    • Beide Verhaltensweisen ähneln sich, doch es gibt keinen wissenschaftlich erwiesenen Zusammenhang. ADHS tritt bei Normalbegabten und Hochbegabten in der gleichen Relation auf. Eine Fehldiagnose kann zur Verschlechterung führen. [5]

Was sind Deine Erfahrungen?

Hochbegabung ist ein spannendes Thema und wenn Du Deine Erfahrungen hier teilen möchtest, hinterlasse uns gern einen Kommentar.

Weitere interessante Links:

Buch im Waxmann Verlag: Detlef H. Rost (Hrsg.): Hochbegabte und hochleistende Jugendliche – Befunde aus dem Marburger Hochbegabtenprojekt

Website Mensa in Deutschland e.V. (Mensa als die größte Hochbegabungscommunity in Deutschland und weltweit bietet Hochbegabten ein unterstützendes und förderndes Umfeld, in dem man seine Hochbegabung gemeinsam mit anderen, denen es ähnlich geht, entdecken und entwickeln kann.)

IQ-Test bei Mensa: Termine und Orte für Personen ab 14 Jahren

Wikipedia Hochbegabung

Wikipedia Marburger Hochbegabtenprojekt

Website Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V.

Gastbeitrag: Wie geht man mit ADHS-Kindern um? Tipps für Mütter

HBDI® zertifizierte Beratung: Abi und was dann?

Deutscher Bildungsserver: Schulische Begabtenförderung in den Bundesländern


[1] Gregor Brand: Hochbegabte und Hochleistende Jugendliche. Anmerkungen zum Marburger Hochbegabtenprojekt und James T. Webb: Doppeldiagnosen und Fehldiagnosen bei Hochbegabung. Huber, Bern 2015, ISBN 978-3-456-85365-9

[2] Gregor Brand: Hochbegabte und Hochleistende Jugendliche – Anmerkungen zum Marburger Hochbegabten Projekt

[3] Wikipedia/Hochbegabung [52]: Österreichisches Zentrum für Begabungsförderung und Begabungsforschung: Newsletter Nr. 11, Okt. 2005: Eltern und ihre hoch begabten Kinder begabtenzentrum.at

[4] Gregor Brand: Hochbegabte und Hochleistende Jugendliche – Anmerkungen zum Marburger Hochbegabten Projekt..

[5] Wikipedia/Hochbegabung [70]: Besonders Begabte Kinder e. V., ADHS und Hochbegabung, abgerufen am 30. Dezember 2007.

Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus

Ich möchte sehr gerne lange leben! In meiner Vorstellung bin ich dabei gesund und kann mich frei bewegen. Das Bild, ich alt, schwach und an ein Pflegebett gefesselt, taucht dabei nicht auf. Das Gute daran ist, in dieser gedanklichen Szene kann ich noch kommunizieren und meine Wünsche äußern.

Doch was wäre, wenn meine Zukunft etwas Schlimmeres für mich bereithält? Möchte ich, dass meine Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung und Pflege respektiert werden?
Das kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten und denke mir, dass meine Familie und mein Lebenspartner ja wissen, wie ich bestimmte Entscheidungen für mich treffen würde. Eine kurze Rückfrage bringt mir Klarheit: „Nein, wissen wir nicht!“ Sie müssten sich auf reine Vermutungen und auf Einstellungen beziehen, die ich vielleicht schon vor Jahren über Bord geworfen habe.

Diese Antwort bringt mich ins Grübeln. Was wäre, wenn ich für meinen Lebenspartner eine Entscheidung treffen sollte? Wenn ich gefragt werde, ob er künstlich beatmet werden soll oder nicht? Wie würde er wollen, dass ich für ihn entscheide? Und wenn ich zu einem „Nein, will er nicht!“ komme, könnte ich mit dieser Entscheidung weiterleben?

Mein Entschluss ist gefasst: Ich mache eine Patientenverfügung. Ich muss mich dafür zwar mit unliebsamen Zukunftsvorstellungen auseinandersetzen, aber ich möchte AUF GAR KEINEN FALL, dass mein Partner oder meine Angehörigen gezwungen werden, eine Entscheidung für mich zu treffen, die eine erhebliche Belastung für ihr eigenes Leben darstellt. Und das nur, weil ich mich nicht mit meiner eigenen Verletzlichkeit auseinandersetzen wollte …

Was ist eine Patientenverfügung?

Per Gesetz (§ 1827 Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Patientenverfügung eine schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Das Schriftstück hätte ich bereits als junger Mensch verfassen können und freue mich, dass es bisher gut gegangen ist. Dabei denke ich an die Menschen, die unfallbedingt nicht mehr über ihr Leben, ihre Behandlung und Pflege bestimmen können.

In der Patientenverfügung wird mein Wunsch festgehalten, wie in bestimmten Situationen mit mir verfahren werden soll. Diese Wünsche sind verbindlich und müssen von Ärzten und vom Pflegepersonal eingehalten werden, selbst wenn es keine Angehörige oder bestellte Vertreter bzw. Betreuer gibt.

Lückenschluss in der Kommunikation zu Ärzten und Pflegepersonal

Zu Beginn sollte ich darüber nachdenken, was mir im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Es ist ein angstbesetztes Thema, vermutlich mag sich keiner eine lange und schwere Krankheitsgeschichte ausmalen an deren Ende vielleicht das Sterben die Erlösung bringt.

Bisher habe ich für mich entschieden, dass ich nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte. Aber wenn dieser Fall eintritt, werde ich nicht mehr für mich sprechen können und dann hört meine würdevolle Selbstbestimmung auf.

Mich beschleicht der Gedanke, dass eine Patientenverfügung dem Abschluss einer Versicherung gleicht. Ich habe verschiedene Versicherung abgeschlossen, wie Du vermutlich auch. Warum eigentlich? Was hat Dich diesen Schritt gehen lassen. Vielleicht für die Absicherung Deiner Kinder oder Deiner Lebensqualität. Vielleicht hast Du einen kurzen Blick in eine Zukunft geworfen und überlegt, dass Du durch einen Unfall keinen Verdienst mehr hast und diese Einkommenslücke schließen möchtest oder dass Deine Kinder abgesichert sind, wenn Dir etwas passieren sollte.

Eine Patientenverfügung ist nichts anders. Du schließt damit eine Lücke in der Kommunikation zu Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen oder einem Vertreter. Du legst klar und eindeutig fest, wie Du in einer Lebenssituation behandelt werden möchtest, in der Du Dich heute zwar nicht sehen magst, aber die kommen könnte. Wie bei einer Versicherung braucht man manche Verträge nie, aber es beruhigt ungemein, sich geschützt und behütet zu wissen, falls es anders kommt.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Ich musste feststellen, dass eine allgemeine Formulierung, wie z. B. „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen.“ nicht ausreichend ist. Es ist eine Konkretisierung durch die Benennung ärztlicher Maßnahmen, spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erforderlich. Erst dann ist die Verfügung bindend und eine konkrete Behandlungsentscheidung kann auf dieser Grundlage getroffen werden.

Die Vorlagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BJM) oder die Hinweise auf den Seiten der Verbraucherzentrale sind eine gute Basis und machten mir schnell klar, dass die Formulierung sich auf konkrete Behandlungsmaßnahmen und gesundheitlichen Situationen beziehen muss.

Dazu gibt es eine sehr hilfreiche Broschüre (bestellbar oder als PDF-Download), die sowohl ausführliche Erklärungen und auch zwei Musterbeispiele fertiger Patientenverfügungen beinhaltet.

Die Inanspruchnahme einer ärztlichen und juristischen Beratung ist durchaus sinnvoll, um die Behandlungsbeschreibungen besser voneinander abgrenzen zu können und um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen. Du kannst mit Deinem Hausarzt oder Hausärztin sprechen. Für die juristische Beratung übernehmen einige Versicherungen die Kosten. Kläre das am besten mit Deiner Rechtschutzversicherung ab.

Genaue Formulierungen sind wichtig

Um die notwendige Qualität der Formulierung zu verdeutlichen, ist hier ein Auszug aus der Broschüre „Patientenverfügung – „Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?“ des BJM:
Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z.B.: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Solche Aussagen sind wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, was für den Betroffenen beispielsweise ein „erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z.B. für die Sterbephase, bei einem dauernden Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung, die künstliche Beatmung und anderes) in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festlegen möchten (Lehnen Sie beispielsweise eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur in der Sterbephase oder auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung ab?).

Eigene Wertvorstellungen einbringen

Es ist hilfreich, die eigenen Wert- und Moralvorstellungen im Dokument aufzuführen. Mit wenigen Sätzen lässt sich beschreiben, was einem in welchem Fall wichtig ist oder welchen Ängsten mich in bestimmten Situationen begleiten. Diese Beschreibung ermöglicht den Angehörigen im Falle einer unklaren Formulierung, meine Wünsche besser zu verstehen. Sie können dann eine Entscheidung treffen, die meiner Meinung sehr nahekommt.

Registrierung der fertigen Patientenverfügung

Die fertige Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die einmalige Registrierung ist kostenpflichtig und die Gebühren liegen zwischen € 20,00 und € 26,00 – zuzüglich einer Gebühr für jede genannte Vertrauensperson.

Auf das Vorsorgeregister haben medizinisches und pflegerisches Personal Zugriff, so dass nur noch ein Hinweis im Portemonnaie erforderlich ist, damit bei einem Unfall die Information zu den behandelnden Personen gelangen kann. Ein kleines Kärtchen dazu reicht schon aus. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Vorlage zum selbst ausdrucken erstellt.

Wissenswertes kurz & knapp:

  • Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und mit Unterschrift und Datum versehen sein.
  • Eine bestehende Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert werden.
  • Gesetzlich dürfen Dich Deine Kinder nicht vertreten, sondern nur Dein Ehepartner.
  • Ärzte und Ärztinnen können Einsicht ins Vorsorgeregister nehmen und so die Informationen erhalten.
  • Trage den Hinweis zur hinterlegten Patientenverfügung im Portemonnaie bei Dir, damit schnell reagiert werden kann.
  • Sind Vertreter:innen benannt oder rechtliche Betreuer bevollmächtigt, müssen diese meine Patientenverfügung prüfen und meinen definierten Behandlungswillen an Ärzte und Pflegepersonal weitergeben und dafür Sorge tragen, dass dieser Verfügung nachgekommen wird.
  • Grundsätzlich gilt eine Patientenverfügung nicht nur für dauernde Erkrankungen. Sie sind ebenfalls für vorübergehende Erkrankungen bindend.
Hier haben wir weitere interessante Links für Dich zusammengestellt:

Bundesministerium der Justiz: Alle Informationen zur Patientenverfügung

Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung: Informationen, Broschüre, PDF-Formular und Textbausteine, aktuelle Rechtsprechung 

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung online erstellen: Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Ratgeber der Verbraucherzentralen: Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Eine Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Verbraucherschutzzentrale: Notfallkärtchen für das Portemonnaie

Zentrum für angewandte Ethik: Ethikzentrum – Patientenverfügung

Hochsensibilität und die Balance im Alltag

Hochsensibilität und die Balance im Alltag

HSP steht für „high sensitive person“ (Hochsensibilität) und bezeichnet Menschen, die Reize auf unterschiedlichen Ebenen schneller verarbeiten als das bei „normalen“ Menschen der Fall ist. Klingt erst einmal cool. Schneller mit- oder vorausdenken zu können, leichter zu lernen und empathischer zu sein, um besser auf die Mitmenschen eingehen zu können.

Was sich nach „sensibel, nur viel besser” anhört, bedeutet einen permanenten Balanceakt für die mit diesen Fähigkeiten ausgestatteten Menschen.

Der fühlbare Unterschied von normal- und hochsensiblen Menschen

Ich möchte Dir ein Beispiel geben. Stelle Dir vor, Du gehst durch eine Fußgängerzone. Es ist nicht so voll und während Du zügig an den Geschäften vorbeigehst, registrierst Du Folgendes:

  • Der Bäcker hat Brötchen im Angebot.
  • Der Schuhhändler dekoriert das Schaufenster gerade neu.
  • Der Bekleidungsladen macht einen Räumungsverkauf.

Geht eine hochsensible Person die gleiche Strecke in der gleichen Geschwindigkeit, nimmt sie – ohne die Möglichkeit es abzustellen – wesentlich mehr Informationen auf:

  • Der Bäcker hat Brötchen im Angebot: Drei Körnerbrötchen oder sechs Normale. Im Laden ist viel los, acht Personen stehen in der Schlange und die sechs Tische sind fast vollständig besetzt. Eine Verkäuferin und ein Verkäufer stehen hinter der Theke, während eine weitere Verkäuferin gerade ein Tablet mit zwei Sahnetorten, einem Kaffee und einem Latte Macchiato an den vorletzten Tisch bringt.
  • Beim Schuhhändler wird das Schaufenster gerade neu dekoriert. Zwei Drittel der Fläche sind schon in den neuen Frühjahrsfarben mit schönen Blüten und Kunstrasen gestaltet und 17 Schuhmodelle stehen bereits mit Preisen versehen an der richtigen Stelle. Die Dekorateurin steht auf weißen Socken im Fenster. Sie trägt eine weiße Jeans, ein rotes Langarmshirt und eine Holzkette. Ihre Kurzhaarfrisur hat blonde Strähnchen und ihre moderne Brille hat weiße Bügel.
  • Der Bekleidungsladen macht einen Räumungsverkauf. Der anstehende Umbau geht in 10 Tagen los, daher gibt es noch verschiedene Angebote. Die Bekleidungsständer sind mit „ab 19,95 Euro“, „ab 34,95 Euro“ und „ab 49,90 Euro“ bepreist. Eine Verkäuferin sortiert im Eingangsbereich anprobierte Ware wieder richtig ein. Zwei Frauen und ein Mann suchen gerade nach Oberteilen, ein kleines Kind ist völlig genervt und streitet sich mit seiner Mutter.

Das waren nur die visuellen Reize … es sind längst nicht alle Eindrücke, die ein hochsensibler Mensch auf einer Strecke von ca. 30 Metern wahrnimmt. Über die anderen Sinne werden weitere Reize in den Menschen befördert, die ebenfalls um ein Vielfaches höher sein können als bei einem normal-sensiblen Menschen: die Gesprächsfetzen der Mitmenschen, unterschiedlichen Gerüche und sogar Rempler sorgen für einen weiteren Zustrom von Informationen.

Das Gehirn wird quasi damit überflutet und versucht permanent, alles in geordnete Bahnen zu lenken, um die korrekte Verarbeitung sicherzustellen. Eine Selektion von „wichtig” und „unwichtig”, wie sie bei Normal-Sensiblen üblich ist, findet an dieser Stelle nicht oder nur in geringem Maße statt.

Die Auswirkungen

Das Gehirn wird ständig gefordert und hat einen dementsprechend hohen Energiebedarf. Der Körper macht mit, so gut er kann, doch irgendwann geht nichts mehr. Rückzug ist angesagt, es passen keine weiteren Reize mehr hinein. Ab ins Bett, Decke über den Kopf und hoffen, dass die Eingangsklingel vom Laden auf der anderen Straßenseite nicht permanent läutet. „Bitte, lass es im Haus jetzt still sein …“.

Kannst Du Dir vorstellen, wie krass es einem hochsensiblen Menschen in einem vollen, engen Bus mit Schulkindern, auf einer großen Veranstaltung mit vielen Menschen inklusive unterschiedlichster Stimmungslagen oder in einem Geschäftsmeeting gehen muss, in dem einer den anderen zu übertrumpfen versucht?

Will sich die hochsensible Person zurückziehen, weil das (Informations-)Maß wieder voll ist, sieht sie sich Kommentaren wie „Du kannst doch nicht schon müde sein!”, „Nie bleibst du bis zum Schluss!” oder „Stell Dich nicht so an!” ausgesetzt. Dann folgt die Überlegung, ob eine Rechtfertigung hilfreich ist oder nicht. Nur wenige können nachvollziehen, wie wichtig dieser Rückzug ist.

Der direkte Kontakt mit Menschen

Im persönlichen Kontakt mit Menschen werden nicht nur die visuellen und auditiven Impulse aufgenommen, auch olfaktorische und taktile Daten werden per Nase und Tastsinn übermittelt. Hochsensible in auch in der Lage, die tieferen Schichten, Themen und Probleme ihrer Mitmenschen wahrzunehmen.

Hochsensibilität bringt Klarheit!

Ein Beispiel: Ein Hochsensibler kann ziemlich genau zuordnen, warum ein Gesprächspartner gerade laut wird. Er erkennt häufig den eigentlichen Beweggrund und könnte diesen benennen.

Zusammenhänge erschließen sich ihm wesentlich schneller und mit größerer Klarheit, egal ob es um Lösungen für Projekte geht oder die Gruppendynamik in einem Team. Das klingt nach einem Vorteil, aber es wirft direkt ein neues Problem auf.

Der Nachteil der Klarheit!

Ein hochsensibler Mensch hat oft sofort eine Idee zur Problemlösung parat, doch damit stößt er nur selten auf Gegenliebe. Der normal-sensible Mensch fühlt sich eher überrumpelt und vorgeführt. Aus dieser Gefühlslage fällt es ihm schwer, den Lösungsvorschlag (dankbar) anzunehmen. Ob aus persönlicher Betroffenheit, persönlichem Neid oder persönlicher Angst: Es gibt nicht viele Menschen, die an dieser Stelle anders reagieren, wobei es im privaten und freundschaftlichen Umfeld vermutlich anders aussieht.

Weltmeister im Balancieren

Es ist für die Betroffenen – oder für die mit dieser Fähigkeit gesegneten Menschen – zumeist ein Balanceakt. Menschen, die hochsensibel sind, können Projekte und ihre Mitmenschen wirklich schnell voranbringen, wenn das Umfeld frei von persönlichen Befindlichkeiten ist und man gemeinsam vorankommen möchte.

Hochsensible können schlecht nachvollziehen, dass ein normal-sensibler Mensch bestimmte Zusammenhänge nicht erkennen kann und verzweifeln daran, dass „unlogisch” agiert wird oder extreme Umwege in Kauf genommen werden, um zu einer Lösung zu gelangen, die er schon lange absehen konnte.

Das ständige Einschätzen der besten Herangehensweise ist anstrengend. Die negativen Reaktionen machen den Grat, auf dem man sich bewegt, sehr schmal und „gefährlich”. Immer auf der Hut zu sein, immer mit Gegenwehr, Unverständnis und Neid kämpfen zu müssen, und dass bei all der Langsamkeit der Umwelt, wo es so einfach gehen könnte. Spaß macht das vermutlich nicht.

Hinweis

Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass sich die Fähigkeiten bei jedem hochsensiblen Menschen anders darstellen können. Während meine Darstellung übergreifend ist, haben Hochsensible meist Schwerpunkte im sensorischen, emotionalen oder kognitiven Bereich.

Fazit

Aus der Hochsensibilität resultieren viele positive Aspekte. Wer es schafft, das Beste aus seinen Fähigkeiten zu machen, diese in seine Tätigkeit mit Erfolg und Wertschätzung einbringen darf und die Nachteile minimieren kann, ist auf dem Weg, ein Weltmeister im Balancieren zu werden.

Herzliche Grüße

Deine Helga Ranft


Die Autorin: Helga Ranft, Inhaberin von Echter leben

Kommunikation im zwischenmenschlichen Erleben und Persönlichkeitsentwicklung sind die Lieblingsthemen von Helga Ranft. Sie hält Vorträge, Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen, die im Alltag präsent sind, wie z. B. Durchsetzungsstärke, „Nein.“ sagen, Hochsensibilität, stressfreie Beziehungen und bietet Systemische Aufstellungen an.

Fragen zum Beitragsthema werden im Impulsvortrag „Hochsensibilität – eine Gratwanderung!” beantwortet und erste Lösungswege aufgezeigt. Die Termine findest Du auf der Website.

Kontaktdaten:

Echter leben
Inh. Helga Ranft
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2023 – ein kurzer Jahresrückblick

2023 – ein kurzer Jahresrückblick

Liebe Leser:in, für uns ist wieder die Zeit des Rückblicks gekommen. Das ist wichtig, denn er hilft uns, den Fokus zu bewahren und wir überprüfen, ob wir in diesem Jahr in unserer Wunsch-Spur geblieben sind.

Durchgehend ist, dass wir uns 2023 wieder unterschiedlichsten Themen gewidmet haben, die sich selten nur in eine Kategorie einordnen lassen. Die Hauptkategorie legen wir über die jeweiligen Bereiche fest, nach denen sich im Archiv auch suchen lässt: Frauen, Leben, Gesund und Gastbeiträge. Dennoch sind häufig weitere Schwerpunkte in den Artikeln enthalten, die nur beim Lesen sichtbar werden.

Das war unser Jahr 2023

Wir haben über gesundheitliche Aspekte, über das Leben und den Tod berichtet. Wir hatten Lifestyle, Persönlichkeitsentwicklung und berufsbedingte Themen auf dem Schirm, über die wir – oder unsere Gastautoren geschrieben haben. Unsere Interviewpartner haben uns wieder einmal neue Blickwinkel eröffnet und unser Magazin mit ihren Ansichten bereichert.

Ob es der Test unserer Redaktion zum Thema Künstliche Intelligenz war „ChatGPT – der neue heiße Scheiß?“, es um die Tricks der Ernährungsindustrie „Gesunde Ernährung und Tricks der Hersteller“ oder um die Wechseljahressymptome „Wechseljahre – Frau on Fire“ ging. Ob wir den fortwährenden Alterungsprozess „Kannst Du das Altern aufhalten?“ oder kleine und feine Unterschiede von „Weiberfast und Altweibersommer“ unter die Lupe genommen haben – wir hatten viel Freude bei der Recherche und wir freuen uns, wenn Dir das aufgefallen ist 😉.

Wir hatten den geruchsintensiven Bericht „Parfüm – Der große Duftraub?“ und haben über den Vorteil und den Genuss von lokalen Einkäufen direkt beim Erzeuger „Hofläden: Wie bei Tante Emma – mit allen Sinnen regional einkaufen“ geschrieben. Wir haben Dir von unserem Selbstexperiment im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung „Das Human Design Experiment“ berichtet und Dich über die Hintergründe der Gesetzgebung „Der Schutz von Whistleblowern ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes“ aufgeklärt, die Menschen Sicherheit geben soll, Gerechtigkeit bietet und durch die anonyme Meldemöglichkeit vor Repressalien schützt.

Gesundheit, Krankheit und einiges mehr

Zum großen Themenbereich Gesundheit gab es die offensichtlichen Artikel, wie „Alltägliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Harninkontinenz“, „Schwangerschaftsdepression – Unglücklich trotz Wunschkind“, „Angst im Beruf“, „Erektionsstörungen: Nur noch Schlaf – ohne „Bei“…?“ und den Bericht zur „TVT-Operation bei Harninkontinenz“.

Doch es gab auch Artikel, die sowohl den gesundheitlichen Aspekt betreffen, aber auch in den Bereich Leben passen, wie „Glück kennt kein Gewicht“ oder die Gastbeiträge „Mach Dich stressfrei – Dein Weg zu innerer Ruhe“ und „Menstruationstassen – Vor- und Nachteile“.

Die Themen Krankheit und Sterben fanden in diesem Jahr mehrfach Erwähnung. Im erhellenden Gastbeitrag der Deutschen Kinderhospiz Dienste „Ein Leben wir im Sturm“ wurden wir darauf aufmerksam, dass Familien, die ein lebensverkürzend erkranktes Kind haben, ein Hilfsangebot zusteht!

Dann hatten wir das Interview mit Thomas Sell „Zeit zum Zuhören: eine Audio-Biographie für Jedermann“, der sowohl mit erkrankten als auch mit gesunden Menschen spricht und aus dieser Aufnahme eine hörbare Biographie erstellt. Mit der Bestatterin Patricia Tüchsen haben wir über die Trauerarbeit und über weitere, zum Teil wenig bekannte, Möglichkeiten einer Bestattung gesprochen „Das Sterben und der Tod dürfen keine Tabus mehr sein!“. Damit haben deutlich machen könne, dass wir uns den aktuellen Tabuthemen stellen und sie für Dich aufbereiten.

Fazit 2023

Als erstes schicken wir Dir an dieser Stelle ein großes Dankeschön als unsere treue Leser:in. Ohne Deinen Wissensdurst, Deine Neugier und Deine Lust an unseren Themen, würde es dieses Magazin nicht geben.

Als zweite Erkenntnis möchten wir uns für die entstandene Vielseitigkeit bei allen Beteiligten bedanken und betrachten das Jahr 2023 damit als erfolgreich abgeschlossen. Wir sind in unserer Wunschspur geblieben und Du darfst Dich im nächsten Jahr wieder auf neue Aspekte, Perspektiven und Tabuthemen freuen, die sich schon auf unsere Liste angesammelt haben.

Für 2024 wünschen wir Dir einen angenehmen Start und alles Gute: Gesundheit, Freude, eine gute Work-Life-Balance und Zufriedenheit. Du bist der Gestalter Deines Lebens und hast in der Hand, was Du daraus machst 😊.

Herzlichst

Das Redaktionsteam: Jan, Olli, Iris und Helga