Hochbegabung – Realität, Elternstolz oder Wunschdenken?

Hochbegabung – Realität, Elternstolz oder Wunschdenken?

Zu diesem Beitrag hat mich ein Gespräch aus der letzten Woche inspiriert.

Ich erfuhr von einer Mutter, die mit ihrem Abiturienten auf einer Ausbildungs-Messe in Erfahrung bringen wollte, wie es für den Filius nach dem Abi weitergehen könnte. Es gibt so viele unterschiedliche Studiengänge, vielleicht ist eine Ausbildung besser oder ein duales Studium die richtige Wahl. Auf jeden Fall ist es richtig, sich umfassend zu informieren oder sogar eine Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor eine Entscheidung fällt. Sie fand einen darauf spezialisierten Berater und setzt ihn zu Beginn des Gesprächs direkt in Kenntnis, dass ihr Kind hochbegabt ist und es bestimmt schwierig sei, eine interessante und angemessene Auswahl zu treffen.

Kurzinfo Hochbegabung

Hochbegabt sind etwa 2,3% der Bevölkerung. Per Definition haben diese Menschen eine weit über dem Durchschnitt liegende intellektuelle Begabung.
Lt. Mensa (einem der größten Netzwerke für Hochbegabte in Deutschland) sind das Menschen, bei denen ein Intelligenzquotient (IQ) von 130 und höher festgestellt wurde. Mit normierten Tests werden verschiedene Facetten der Intelligenz gemessen. Die Tests sind unterschiedlich und auf die jeweilige Altersgruppe angepasst. Jedoch sagt der IQ noch nichts über das Begabungsprofil aus.

Elternstolz und Wunschdenken?

Danach erklärte der Berater, dass er zu Beginn eine anerkannte Neigungs- und Denkstilanalyse erstellt (HBDI® Herrman Brain Dominanzinstrument). Das würde über einen Online-Fragebogen erfolgen, den der Sohn ausfüllen sollte. Nach der Auswertung würde er die Ergebnisse mit dem jungen Mann in einem 1- bis 2-stündigem persönlichen Termin besprechen, die Eltern wären nicht dabei. Die Mutter war entsetzt und teilte mit, dass sie ihm auf gar keinen Fall erlauben würde, das Gespräch ohne sie zu führen.

Warum hat sie so reagiert?

  • Traut sie ihrem hochbegabten Kind nicht zu, ein solches Gespräch zu führen? Zur Erinnerung: Wir sprechen von einem jungen Mann, dessen IQ der über 130 liegt und der mit hoher Wahrscheinlichkeit imstande ist, sich in einem Gespräch alle Informationen zu holen, die für die Entscheidung seines weiteren Lebensweges notwendig sind – und ja, ein ausgebildeter Berater ist auch noch dabei.
  • Liegt vielleicht doch keine Hochbegabung vor? Ist das nur eine Wunschvorstellung der Eltern, weil ihm mit dieser Fähigkeit – von außen betrachtet – alle Möglichkeiten offenstehen?
  • Sollte der Sohn vielleicht einen Beruf ergreifen, den die Mutter gern selbst ausgeübt hätte? Doch ihr war das aufgrund der Lebensumstände nicht möglich und jetzt überträgt sie ihre Wünsche auf den Sohn?  
  • Möchte sie die Kontrolle nicht verlieren, ein Mitspracherecht haben oder konkret bestimmen, wohin die Reise geht? In diesem Fall könnte das Hinzuziehen eines Beraters auch nur dazu dienen, ihren eigenen Wunsch zu „legalisieren“, ihn als korrekt und angemessen darzustellen.
  • Oder ist die Mutter „nur“ überfürsorglich? Will sie ihren Sohn umfassend behüten und bewachen? Umgangssprachlich sind es Helikopter-Eltern, die einen Erziehungsstil von Überbehütung und permanenter Einmischung in das Leben der Kinder betreiben.

Sollten diese Überlegungen zutreffen, wäre das wirklich bedauerlich. Denn alle Eltern müssen irgendwann loslassen, um dem jungen Menschen ein vielfältiges, spannendes und interessantes Leben zu ermöglichen. In den meisten Fällen sind sie die ersten Ansprechpartner für die Berufswahl ihres Kindes. Trotzdem ist es manchmal hilfreich, die eigene Motivation zu hinterfragen. Natürlich möchten Eltern ihre Kinder vor Gefahren beschützen und bieten – manchmal auch ungefragt – Ratschläge an. Sie müssen mit ansehen, wie das Kind die wertvollen Tipps unbeachtet lässt und sich ins Leben stürzt.

Diese Situationen auszuhalten, aber weiterhin da zu sein und nicht mehr im Mittelpunkt zu stehen, ist herausfordernd. Doch im Rückblick auf ihre eigene Jugend werden sie feststellen, dass das Leben ohne selbst Erfahrungen zu machen, Entscheidungen zu treffen und mit den daraus resultierenden Konsequenzen umzugehen, nicht gut funktioniert.

Hochbegabung: Vorurteile und Mythen

Aus diesem Gespräch heraus, habe ich mich mit dem Thema „Hochbegabte Menschen“ etwas näher befasst. Denn so wie sich das Wort „Hochbegabt“ rein auf den IQ bezieht und vorerst keinen Hinweis auf die Begabung gibt, ist es wichtig, manche Begriffe voneinander abzugrenzen.

Beispielsweise ist ein Mensch mit einer Inselbegabung, also einer extrem ausgeprägten Fähigkeit in einem bestimmten Bereich, nicht zwangsläufig hochbegabt. Es ist „nur“ eine Begabung in einem bestimmten Bereich – und auch kein wissenschaftlich definierter Begriff. Hier findest Du weitere Mythen und Vorurteile, die sich bisher hartnäckig gehalten haben.

  • Hochbegabte sind in der Schule unterfordert, bringen Minderleistung oder stören den Unterricht
    • Das demonstrative Darstellen der Langeweile, das Stören des Unterrichts oder die erforderliche Anpassung an das Umfeld kann die korrekte Diagnose verzögern.  
  • Einmal hochbegabt – immer hochbegabt
    • Zwar gelten diese Menschen zukünftig weiterhin als hochbegabt, doch eine Studie hat ergeben, dass 15% der so eingestuften Kinder, dieses Ergebnis nach sechs Jahren nicht wiederholen konnten. [2]
  • Eltern hochbegabter Kinder sind überehrgeizig
    • Diese Aussage konnte widerlegt werden, eher versuchen Eltern ihre Kinder in einigen Bereichen zu bremsen, um das Gefühl der Unterforderung zu vermeiden. [3]
      Im Umkehrschluss KÖNNTE die Aussage lauten: Eltern, die überehrgeizig sind, haben keine hochbegabten Kinder.
  • Hochbegabte sind Overachiever (Über- oder Hochleister), sie bringen exzellente Leistungen in Schule und Beruf
    • Nur 15% der Hochleister sind hochbegabt. Ein Teil der Spitzenschüler ist überdurchschnittlich begabt und weitere 15% sind durchschnittlich begabt. [4]
  • Hochbegabung geht oft mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) einher
    • Beide Verhaltensweisen ähneln sich, doch es gibt keinen wissenschaftlich erwiesenen Zusammenhang. ADHS tritt bei Normalbegabten und Hochbegabten in der gleichen Relation auf. Eine Fehldiagnose kann zur Verschlechterung führen. [5]

Was sind Deine Erfahrungen?

Hochbegabung ist ein spannendes Thema und wenn Du Deine Erfahrungen hier teilen möchtest, hinterlasse uns gern einen Kommentar.

Weitere interessante Links:

Buch im Waxmann Verlag: Detlef H. Rost (Hrsg.): Hochbegabte und hochleistende Jugendliche – Befunde aus dem Marburger Hochbegabtenprojekt

Website Mensa in Deutschland e.V. (Mensa als die größte Hochbegabungscommunity in Deutschland und weltweit bietet Hochbegabten ein unterstützendes und förderndes Umfeld, in dem man seine Hochbegabung gemeinsam mit anderen, denen es ähnlich geht, entdecken und entwickeln kann.)

IQ-Test bei Mensa: Termine und Orte für Personen ab 14 Jahren

Wikipedia Hochbegabung

Wikipedia Marburger Hochbegabtenprojekt

Website Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V.

Gastbeitrag: Wie geht man mit ADHS-Kindern um? Tipps für Mütter

HBDI® zertifizierte Beratung: Abi und was dann?

Deutscher Bildungsserver: Schulische Begabtenförderung in den Bundesländern


[1] Gregor Brand: Hochbegabte und Hochleistende Jugendliche. Anmerkungen zum Marburger Hochbegabtenprojekt und James T. Webb: Doppeldiagnosen und Fehldiagnosen bei Hochbegabung. Huber, Bern 2015, ISBN 978-3-456-85365-9

[2] Gregor Brand: Hochbegabte und Hochleistende Jugendliche – Anmerkungen zum Marburger Hochbegabten Projekt

[3] Wikipedia/Hochbegabung [52]: Österreichisches Zentrum für Begabungsförderung und Begabungsforschung: Newsletter Nr. 11, Okt. 2005: Eltern und ihre hoch begabten Kinder begabtenzentrum.at

[4] Gregor Brand: Hochbegabte und Hochleistende Jugendliche – Anmerkungen zum Marburger Hochbegabten Projekt..

[5] Wikipedia/Hochbegabung [70]: Besonders Begabte Kinder e. V., ADHS und Hochbegabung, abgerufen am 30. Dezember 2007.

Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung, das verbindliche Recht auf Selbstbestimmung

Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus

Ich möchte sehr gerne lange leben! In meiner Vorstellung bin ich dabei gesund und kann mich frei bewegen. Das Bild, ich alt, schwach und an ein Pflegebett gefesselt, taucht dabei nicht auf. Das Gute daran ist, in dieser gedanklichen Szene kann ich noch kommunizieren und meine Wünsche äußern.

Doch was wäre, wenn meine Zukunft etwas Schlimmeres für mich bereithält? Möchte ich, dass meine Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung und Pflege respektiert werden?
Das kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten und denke mir, dass meine Familie und mein Lebenspartner ja wissen, wie ich bestimmte Entscheidungen für mich treffen würde. Eine kurze Rückfrage bringt mir Klarheit: „Nein, wissen wir nicht!“ Sie müssten sich auf reine Vermutungen und auf Einstellungen beziehen, die ich vielleicht schon vor Jahren über Bord geworfen habe.

Diese Antwort bringt mich ins Grübeln. Was wäre, wenn ich für meinen Lebenspartner eine Entscheidung treffen sollte? Wenn ich gefragt werde, ob er künstlich beatmet werden soll oder nicht? Wie würde er wollen, dass ich für ihn entscheide? Und wenn ich zu einem „Nein, will er nicht!“ komme, könnte ich mit dieser Entscheidung weiterleben?

Mein Entschluss ist gefasst: Ich mache eine Patientenverfügung. Ich muss mich dafür zwar mit unliebsamen Zukunftsvorstellungen auseinandersetzen, aber ich möchte AUF GAR KEINEN FALL, dass mein Partner oder meine Angehörigen gezwungen werden, eine Entscheidung für mich zu treffen, die eine erhebliche Belastung für ihr eigenes Leben darstellt. Und das nur, weil ich mich nicht mit meiner eigenen Verletzlichkeit auseinandersetzen wollte …

Was ist eine Patientenverfügung?

Per Gesetz (§ 1827 Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Patientenverfügung eine schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Das Schriftstück hätte ich bereits als junger Mensch verfassen können und freue mich, dass es bisher gut gegangen ist. Dabei denke ich an die Menschen, die unfallbedingt nicht mehr über ihr Leben, ihre Behandlung und Pflege bestimmen können.

In der Patientenverfügung wird mein Wunsch festgehalten, wie in bestimmten Situationen mit mir verfahren werden soll. Diese Wünsche sind verbindlich und müssen von Ärzten und vom Pflegepersonal eingehalten werden, selbst wenn es keine Angehörige oder bestellte Vertreter bzw. Betreuer gibt.

Lückenschluss in der Kommunikation zu Ärzten und Pflegepersonal

Zu Beginn sollte ich darüber nachdenken, was mir im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Es ist ein angstbesetztes Thema, vermutlich mag sich keiner eine lange und schwere Krankheitsgeschichte ausmalen an deren Ende vielleicht das Sterben die Erlösung bringt.

Bisher habe ich für mich entschieden, dass ich nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte. Aber wenn dieser Fall eintritt, werde ich nicht mehr für mich sprechen können und dann hört meine würdevolle Selbstbestimmung auf.

Mich beschleicht der Gedanke, dass eine Patientenverfügung dem Abschluss einer Versicherung gleicht. Ich habe verschiedene Versicherung abgeschlossen, wie Du vermutlich auch. Warum eigentlich? Was hat Dich diesen Schritt gehen lassen. Vielleicht für die Absicherung Deiner Kinder oder Deiner Lebensqualität. Vielleicht hast Du einen kurzen Blick in eine Zukunft geworfen und überlegt, dass Du durch einen Unfall keinen Verdienst mehr hast und diese Einkommenslücke schließen möchtest oder dass Deine Kinder abgesichert sind, wenn Dir etwas passieren sollte.

Eine Patientenverfügung ist nichts anders. Du schließt damit eine Lücke in der Kommunikation zu Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen oder einem Vertreter. Du legst klar und eindeutig fest, wie Du in einer Lebenssituation behandelt werden möchtest, in der Du Dich heute zwar nicht sehen magst, aber die kommen könnte. Wie bei einer Versicherung braucht man manche Verträge nie, aber es beruhigt ungemein, sich geschützt und behütet zu wissen, falls es anders kommt.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Ich musste feststellen, dass eine allgemeine Formulierung, wie z. B. „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen.“ nicht ausreichend ist. Es ist eine Konkretisierung durch die Benennung ärztlicher Maßnahmen, spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erforderlich. Erst dann ist die Verfügung bindend und eine konkrete Behandlungsentscheidung kann auf dieser Grundlage getroffen werden.

Die Vorlagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BJM) oder die Hinweise auf den Seiten der Verbraucherzentrale sind eine gute Basis und machten mir schnell klar, dass die Formulierung sich auf konkrete Behandlungsmaßnahmen und gesundheitlichen Situationen beziehen muss.

Dazu gibt es eine sehr hilfreiche Broschüre (bestellbar oder als PDF-Download), die sowohl ausführliche Erklärungen und auch zwei Musterbeispiele fertiger Patientenverfügungen beinhaltet.

Die Inanspruchnahme einer ärztlichen und juristischen Beratung ist durchaus sinnvoll, um die Behandlungsbeschreibungen besser voneinander abgrenzen zu können und um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen. Du kannst mit Deinem Hausarzt oder Hausärztin sprechen. Für die juristische Beratung übernehmen einige Versicherungen die Kosten. Kläre das am besten mit Deiner Rechtschutzversicherung ab.

Genaue Formulierungen sind wichtig

Um die notwendige Qualität der Formulierung zu verdeutlichen, ist hier ein Auszug aus der Broschüre „Patientenverfügung – „Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?“ des BJM:
Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z.B.: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Solche Aussagen sind wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, was für den Betroffenen beispielsweise ein „erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z.B. für die Sterbephase, bei einem dauernden Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung, die künstliche Beatmung und anderes) in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festlegen möchten (Lehnen Sie beispielsweise eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur in der Sterbephase oder auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung ab?).

Eigene Wertvorstellungen einbringen

Es ist hilfreich, die eigenen Wert- und Moralvorstellungen im Dokument aufzuführen. Mit wenigen Sätzen lässt sich beschreiben, was einem in welchem Fall wichtig ist oder welchen Ängsten mich in bestimmten Situationen begleiten. Diese Beschreibung ermöglicht den Angehörigen im Falle einer unklaren Formulierung, meine Wünsche besser zu verstehen. Sie können dann eine Entscheidung treffen, die meiner Meinung sehr nahekommt.

Registrierung der fertigen Patientenverfügung

Die fertige Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die einmalige Registrierung ist kostenpflichtig und die Gebühren liegen zwischen € 20,00 und € 26,00 – zuzüglich einer Gebühr für jede genannte Vertrauensperson.

Auf das Vorsorgeregister haben medizinisches und pflegerisches Personal Zugriff, so dass nur noch ein Hinweis im Portemonnaie erforderlich ist, damit bei einem Unfall die Information zu den behandelnden Personen gelangen kann. Ein kleines Kärtchen dazu reicht schon aus. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Vorlage zum selbst ausdrucken erstellt.

Wissenswertes kurz & knapp:

  • Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und mit Unterschrift und Datum versehen sein.
  • Eine bestehende Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert werden.
  • Gesetzlich dürfen Dich Deine Kinder nicht vertreten, sondern nur Dein Ehepartner.
  • Ärzte und Ärztinnen können Einsicht ins Vorsorgeregister nehmen und so die Informationen erhalten.
  • Trage den Hinweis zur hinterlegten Patientenverfügung im Portemonnaie bei Dir, damit schnell reagiert werden kann.
  • Sind Vertreter:innen benannt oder rechtliche Betreuer bevollmächtigt, müssen diese meine Patientenverfügung prüfen und meinen definierten Behandlungswillen an Ärzte und Pflegepersonal weitergeben und dafür Sorge tragen, dass dieser Verfügung nachgekommen wird.
  • Grundsätzlich gilt eine Patientenverfügung nicht nur für dauernde Erkrankungen. Sie sind ebenfalls für vorübergehende Erkrankungen bindend.
Hier haben wir weitere interessante Links für Dich zusammengestellt:

Bundesministerium der Justiz: Alle Informationen zur Patientenverfügung

Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung: Informationen, Broschüre, PDF-Formular und Textbausteine, aktuelle Rechtsprechung 

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung online erstellen: Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Ratgeber der Verbraucherzentralen: Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Eine Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Verbraucherschutzzentrale: Notfallkärtchen für das Portemonnaie

Staatsministerium der Justiz Bayern – Download der Broschüre: „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, Art.-Nr. 04004713 (dazu bitte den Shop aufrufen)

Zentrum für angewandte Ethik: Ethikzentrum – Patientenverfügung