Fortschritte und Herausforderungen
Angeregt durch den Artikel „Überparteiliche Allianz fordert: Femizide verhindern, Abtreibungen legalisieren!“ im Magazin EDITION F habe ich mich mal schlau gemacht, welche Rechte Frauen in Deutschland und Europa haben. Natürlich habe ich ebenfalls recherchiert, wo noch Defizite liegen.
Uns Frauen in Deutschland und in den meisten EU-Ländern geht es relativ gut, denn die Frauenrechte sind fest in den Gesetzgebungen verankert. Diese Rechte sichern nicht nur grundlegende Freiheiten und Gleichberechtigung, sondern fördern auch ihre Teilhabe in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen.
Zu den wichtigsten Frauenrechten zählen das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, und das Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Doch trotz dieser gesetzlichen Errungenschaften bestehen noch viele Ungleichheiten, die es zu überwinden gilt.
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Im deutschen Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist festgeschrieben, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Artikel 3 des Grundgesetzes in Deutschland stellt klar, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und der Staat somit verpflichtet ist, die tatsächliche Gleichstellung durchzusetzen. In der Praxis bedeutet dies u. a. gleiche Chancen im Arbeitsmarkt, in der Bildung und in sozialen Bereichen.
Die EU stärkt diese Rechte durch verschiedene Antidiskriminierungsrichtlinien, die sicherstellen sollen, dass Frauen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Chancen haben und nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden.
Recht auf Selbstbestimmung
Ein zentraler Bestandteil der Frauenrechte ist das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Dazu gehört das Recht auf reproduktive Gesundheit und die freie Entscheidung hinsichtlich Schwangerschaft und Familienplanung. In Deutschland und vielen EU-Staaten haben Frauen ebenfalls das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen – unter bestimmten Bedingungen. Während Länder wie Deutschland, Frankreich und die Niederlande liberale Gesetze zur Reproduktionsgesundheit haben, ist der Status für Frauen in anderen EU-Ländern, etwa Polen oder Malta, erheblich eingeschränkt. Diese Unterschiede verdeutlichen, dass das Thema Frauenrechte innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt ist und Frauen je nach Aufenthaltsland unterschiedliche Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung haben.
Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und sexuellem Missbrauch ist ein wesentlicher Bestandteil und wird in Deutschland und in der EU durch verschiedene Gesetze und Initiativen gestärkt. Das deutsche Gewaltschutzgesetz ermöglicht Frauen, bei häuslicher Gewalt gerichtlichen Schutz zu suchen. Die EU hat mit der Istanbul-Konvention ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, das Frauen vor häuslicher Gewalt, sexuellen Übergriffen und Stalking schützt.
Hast Du schon von der Istanbul-Konvention gehört? Ich bisher nicht, daher ein Exkurs:
Istanbul-Konvention – Ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen und die Herausforderungen ihrer Umsetzung
Die Istanbul-Konvention des Europarats, die 2011 verabschiedet und 2014 in Kraft getreten ist, gilt als eines der umfassendsten internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie legt Standards fest, die Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen sollen, und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu konkreten Maßnahmen. Doch obwohl die Konvention einen bedeutenden Fortschritt darstellt, ist ihre Umsetzung in vielen Ländern Europas nach wie vor unzureichend und stößt auf politischen Widerstand.
Was regelt die Istanbul-Konvention?
Sie verfolgt einen umfassenden Ansatz, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Ihre zentralen Inhalte umfassen Prävention, Schutz und Unterstützung, ganzheitliche Strategien und Monitoring. Die Konvention verpflichtet die Staaten, durch Bildungsprogramme und öffentliche Kampagnen ein Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen zu schaffen und geschlechtsspezifische Stereotype abzubauen (Prävention).
Die Opfer von Gewalt müssen Zugang zu Schutzunterkünften, Hotlines, medizinischer Versorgung und rechtlicher Unterstützung erhalten. Der Schutz der Opfer hat dabei oberste Priorität (Schutz und Unterstützung).
Die Konvention fordert, dass alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, sexueller Übergriffe, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Stalking und Zwangsabtreibung, unter Strafe gestellt werden (Strafverfolgung). Die Staaten sollen umfassende Aktionspläne entwickeln, die Zusammenarbeit zwischen Behörden fördern und ausreichend Ressourcen bereitstellen (ganzheitliche Strategien). Ein unabhängiges Expertengremium (GREVIO) soll die die Umsetzung überwachen und Berichte über den Fortschritt und bestehende Defizite veröffentlichen (Monitoring).
Die Istanbul-Konvention hat in vielen Ländern wichtige Veränderungen angestoßen. In Deutschland wurde sie 2017 ratifiziert und trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Durch die Konvention wurde das Gewaltschutzgesetz gestärkt und Opfer häuslicher Gewalt erhalten besseren rechtlichen Schutz. Auch der Ausbau von Frauenhäusern und die Einrichtung von 24-Stunden-Hotlines sind direkte Folgen des In-Kraft-Tretens. Auf EU-Ebene hat die Konvention den politischen Diskurs über geschlechtsspezifische Gewalt intensiviert und einheitliche Mindeststandards für die Mitgliedsstaaten geschaffen.
Trotz ihrer Bedeutung ist die Istanbul-Konvention in vielen Ländern noch nicht vollständig umgesetzt. In Ländern wie Polen, Ungarn und der Türkei gibt es starken Widerstand. Kritiker behaupten, sie würde „traditionelle Familienwerte“ untergraben und lehnen Begriffe wie „Gender“ ab, die in der Konvention verwendet werden. Die Türkei war zwar Vorreiter bei der Ratifizierung, ist aber 2021 durch die landesinternen Widerstände sogar aus der Konvention ausgetreten.
Viele Länder verfügen nicht über ausreichende Mittel, um die geforderten Schutzmaßnahmen wie Frauenhäuser, Schulungsprogramme oder Hilfsangebote umzusetzen. Dies betrifft vor allem strukturschwächere Regionen innerhalb der EU.
In einigen Staaten sind manche Formen von Gewalt, etwa Vergewaltigung in der Ehe, Stalking oder psychologische Gewalt, noch immer nicht eindeutig strafrechtlich definiert und können somit nicht geahndet werden.
Die Konvention fordert Schutz – unabhängig von Aufenthaltsstatus. Doch Migrantinnen und geflüchtete Frauen sind häufig besonders gefährdet, da es in bestimmten Ländern keine Schutzangebote gibt oder sie eine Abschiebung fürchten. Auch kulturelle und soziale Normen erschweren die Umsetzung. In patriarchalisch geprägten Gesellschaften ist Gewalt gegen Frauen oft ein Tabuthema, was es den Opfern erschwert, Hilfe zu suchen.
Selbst in Deutschland gibt es immer noch Lücken. Der Mangel an Schutzunterkünften ist ein akutes Problem: Laut Expert:innen fehlen hier viele tausend Frauenhausplätze, um den notwendigen Bedarf zu decken. Zudem kritisieren Organisationen, dass die Finanzierung vieler Hilfsangebote unzureichend und uneinheitlich ist, da sie oftmals von den Bundesländern und den Kommunen abhängig ist. Ein weiteres Problem stellt die mangelnde Sensibilisierung bei der Polizei und in der Justiz dar. Frauen, die häusliche Gewalt melden, stoßen oft auf Argwohn, Unglauben oder mangelndes Verständnis für die Dynamik, die in solchen Beziehungen vorherrschend sind. Zwar gibt es Schulungen, doch diese sind bisher nicht flächendeckend etabliert.
Ein wichtiger Meilenstein mit Nachholbedarf
Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im internationalen Kampf gegen Gewalt an Frauen, doch ihre Wirksamkeit hängt entscheidend von der konsequenten Umsetzung ab. Während Länder wie Schweden oder Spanien als Vorbilder gelten, gibt es in Deutschland und anderen EU-Staaten weiterhin Lücken, die dringend geschlossen werden müssen. Der politische Widerstand in einigen Ländern zeigt, dass der Schutz von Frauenrechten kein Selbstläufer ist, sondern massiv verteidigt werden muss.
Die Konvention erinnert daran, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur ein individuelles Problem ist, sondern tief in gesellschaftlichen Strukturen verankert ist. Diese zu verändern, bleibt eine große Aufgabe – für Politik und Gesellschaft gleichermaßen.
Verlassen wir das Thema Istanbul-Konvention und wenden wir uns den weiteren Frauenrechten zu.
Recht auf gleiche Bezahlung und Chancengleichheit im Beruf
Frauen in Deutschland und der EU haben das Recht auf gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Dennoch besteht in vielen EU-Ländern weiterhin ein „Gender Pay Gap“: Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. In Deutschland liegt der Gender Pay Gap bei etwa 18 %, womit das Land über dem EU-Durchschnitt liegt. Die EU fördert mit Initiativen wie der „Lohngleichheitsrichtlinie“ und Programmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen die Chancengleichheit im Beruf. Unternehmen werden zunehmend verpflichtet, Transparenz in der Lohngestaltung zu schaffen, um Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts aufzudecken und abzubauen.
Politische Teilhabe und Repräsentation
Ein wichtiger Bestandteil der Frauenrechte ist die politische Teilhabe. Frauen haben in Deutschland und den EU-Ländern das Recht, sich politisch zu engagieren, Ämter zu bekleiden und politische Entscheidungen mitzugestalten. Die EU setzt sich mit Programmen und Quotenvorgaben dafür ein, dass Frauen in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungspositionen vertreten sind. In Deutschland gibt es ebenfalls Quotenregelungen für den Frauenanteil in politischen Gremien und Unternehmensvorständen. Diese Maßnahmen zeigen erste Erfolge, doch Frauen sind hier als auch in vielen anderen EU-Ländern weiterhin unterrepräsentiert, insbesondere in Spitzenpositionen.
Fazit
Die Frauenrechte in Deutschland und anderen EU-Staaten haben in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. In vielen Bereichen haben Frauen heute eine rechtlich gesicherte Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung. Dennoch bestehen immer noch Herausforderungen, etwa beim Gender Pay Gap, dem Zugang zu reproduktiven Rechten und dem Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. Die Unterschiede innerhalb der EU machen deutlich, dass Frauenrechte stark von der politischen und kulturellen Ausrichtung eines Landes beeinflusst werden. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten stehen daher in der Verantwortung, sich kontinuierlich für den Schutz und die Stärkung der Frauenrechte einzusetzen und bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Nur so kann die Vision einer gleichberechtigten Gesellschaft Realität werden.
Weiterführende Links:
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt