Das es schwierig werden kann, wenn es bei einem Todesfall kein Testament gibt, ist allgemein bekannt. Doch mit zunehmender Onlinenutzung rückt auch das digitale Erbe immer mehr ins Bewusstsein und sollte frühzeitig mit bedacht werden.
Wir sprechen dabei über die umfangreiche Sammlung der von uns angelegten Online-Konten und die über uns gespeicherten Daten im Internet, die bei den verschiedenen App-, Dienst- und Shopanbietern liegen. Vom Nutzungsverhalten bis zu Warenkörben, von Merk- bzw. Wunschlisten bis unbefristet weiterlaufende Abonnements, im Todesfall bleibt alles gespeichert und die regelmäßigen Gebühren laufen weiter auf, obwohl kein Account/Konto mehr genutzt wird.
Einige Abonnements lassen sich nur online kündigen. Nur sind dafür die hinterlegten Zugangsdaten erforderlich. Ebenso gibt es Konten, auf die nur der Zugriff mit „bekannten“ Geräten möglich ist, zum Beispiel beim Onlinebanking. Sind die Daten zum Entsperren nicht bekannt, ist es fast unmöglich, diese Konten zu verwalten, aufzulösen oder zu löschen.
So passiert es, dass beispielsweise auf Facebook noch Profile aktiv sind, doch die Inhaber bereits verstorben sind. Das Problem: keiner der Erben hat die Zugangsdaten für das Konto. Weiterhin werden Freundschaftsanfragen gestellt, alte Beiträge können kommentiert und geteilt werden. In einigen Social-Media-Kanälen können von Dir Personen benannt werden, die bei längerer Inaktivität Zugriff auf das Profil bekommen und entsprechend Deinem Wunsch agieren können.
Eine grobe (und nicht vollständige) Übersicht möglicher digitaler „Hinterlassenschaften“:
- Accounts in Social-Media-Kanälen, wie Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn usw.
- Online-Konten bei Banken und Finanzdienstleitern (z. B. PayPal, Klarna …)
- Shopping – Händler bzw. Versandhandel (z. B. Ebay, Amazon, Otto, Zalando, Bekleidung, Baumärkte)
- Abonnements und Streamingdienste (z. B. E-Paper + Zeitschriften, Netflix, Amazon Prime …)
- Software- und Cloud-Dienste, wie z. B. Microsoft, Apple, Skype, Google …
- E-Mail-Accounts und Website-Hosting
- Weiterbildungsangebote (z. B. VHS, Podcasts …)
- Hardware-Zugänge für Handys, Tablets, PCs …
- Messenger-Daten, wie Whatsapp, Signal, Telegram, Threema …
- …
Was ist zu tun?
Wenn Du Deine Angelegenheiten, zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht, frühzeitig regelst, solltest Du auch an Deinen digitalen Nachlass denken.
Erstelle eine Liste mit allen Zugangsdaten, Kennwörtern, Nutzernamen und schreibe direkt dazu, was mit den dortigen Daten passieren soll. Hier ist ein Vordruck dazu. Vielleicht nutzt Du die Gelegenheit zum Ausmisten. Lösche die Konten, die Du schon lange nicht mehr genutzt hast und die nicht mehr gebraucht werden.
Benenne eine oder mehrere Personen, die sich im Todesfall darum kümmern sollen und besprich das mit ihnen. Stelle dazu eine Vollmacht aus. Im besten Fall hinterlegst Du die Personen samt Aufgabe namentlich in der Vorsorgevollmacht und in Deinem Testament.
Bewahre die Liste an einem geschützten Ort auf, wie z. B. im Bankschließfach, Tresor o.ä. und gib diese Information an Deine Vertrauensperson weiter. Ermögliche der Person den Zugang zur Liste, indem Du beispielsweise bei der Bank den Zugriff auf das Schließfach in Deinem Todesfall hinterlegst.
Bitte denke daran, die Liste immer wieder auf den aktuellen Stand zu bringen
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Weiterführende Links:
beta Institut gemeinnützige GmbH
Artikel: Digitaler Nachlass und digitale Vorsorge vom 24.11.2023
PDF-Datei: Vordruck Zusatzformular: Digitale Daten und Konten
Artikel: Vorsorgevollmacht > Sonderformen vom 28.09.2023
Verbraucherzentrale Artikel vom 10.04.2024: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Verbraucherzentrale PDF-Datei: Checkliste: Worauf ist bei Online-Anbietern zum digitalen Nachlass zu achten?
Verbraucherzentrale PDF-Datei: Musterliste über digitale Konten
Verbraucherzentrale PDF-Datei: Muster-Vollmacht für digitale Konten
Beitrag der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer auf ratgeber-notar.de: Den „digitalen Nachlass“ regeln vom 12.12.2022