Die Entwicklung neuer Technologien hat sich in der Vergangenheit um ein Vielfaches beschleunigt. Das sorgt nicht nur für Freude, sondern stellt den Menschen auch vor die Herausforderung, mit diesen Errungenschaften Schritt zu halten und umzugehen.
Die Klagen über Schnelllebigkeit, beschleunigte Prozesse und permanente Informationsflüsse werden lauter. Das Gefühl der Überforderung wird häufiger wahrgenommen und sorgt für Unsicherheit. Während früher das Wissen über Bücher transportiert wurde, steht uns heute unfassbar viel Wissen per Mausklick zur Verfügung. Daraus ergeben sich jedoch weitere Fragen: Vor welchen Herausforderungen werden die Kinder von heute in der Zukunft stehen? Werden wir von der Technik abgehängt, die sich immer schneller weiterentwickelt?
Prof. Harald Lesch beschäftigt sich in der Terra X-Doku „Faszination Universum: Im Bann der Technik“ mit Hinweisen aus der Vergangenheit, die uns einen leichteren Umgang mit zukünftigen Technologie-Entwicklungen ermöglichen können.
Er nimmt den Zuschauer u. a. mit in die Erkenntnisse Alexander von Humboldt, der auf seinen Forschungsreisen nach Mustern und Gesetzmäßigkeiten in der Natur gesucht hat. Ebenso schaut er auf die die Entstehung des Periodensystems oder die Zeit der Industrialisierung. Er zeigt auf, dass frühe Entdeckungen oft zufällig entstanden sind und sie erst durch die Grundlagenforschung wesentlich beschleunigt wurden.
Auch wenn wir heute schon weiter sind, können wir aus der Vergangenheit lernen. Die Bildung muss darauf ausgerichtet werden, die Neugier der Lernenden hochzuhalten und eigenständiges Denken zu fördern. Das reine Faktenwissen in Kombination mit Allgemeinbildung und dem sogenannten „nutzlosen“ Wissen bildet die Basis, um den Fortschritt zu verstehen und mit ihm mitzuhalten. Die Freude am Entdecken, die Lust Fragen zu stellen, Rätsel zu lösen muss gefördert werden, um durch Wissen und eigene Erfahrungen die Welt selbst entdecken zu können.
Mit guter Allgemeinbildung und vielen praktischen Erfahrungen erhöht sich die Vernetzung in unserem Gehirn. Dadurch haben wir die Möglichkeit, Assoziationen herzustellen und Dinge miteinander zu verknüpfen; unsere Stärke ist das vernetzte Denken in Zusammenhängen. Das erhöht unsere Anpassungsfähigkeit und Flexibilität.
Wir Menschen dürfen uns auch von dem Gefühl befreien, immer schneller und vermeintlich immer besser werden zu müssen. Das sollte nur für die Technik gelten, denn diese ist das Mittel zum Zweck. Wenn wir unser Potenzial nutzen und unsere Denkfähigkeit auszubauen, wird uns die Technik nicht (mehr) abhängen und wir können auch in der unbekannten Zukunft mit dem Fortschritt Schritt halten.
Ein Gastbeitrag der Notarin Eva Christine Weik aus Bochum
„Mich mit meinem Tod zu beschäftigen, macht mir Angst.“, „Ich bin doch noch so jung, da beschäftige ich mich irgendwann mal mit.“ oder „Ich schiebe das jetzt schon ewig vor mir her. Ich muss das unbedingt mal angehen.“
So oder ähnlich geht es vielen meiner Mandanten. Sich mit der Endlichkeit des Lebens zu beschäftigen ist auf den ersten Blick nicht schön. Und doch gibt es häufig ein gutes Gefühl, wenn sie sich dann um ihre Nachfolge gekümmert haben. Denn durch ein Testament kannst Du Deine Wünsche für den Zeitpunkt nach Deinem Tod aktiv gestalten.
Wann ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen und wann ist es zwingend erforderlich?
Wenn kein Testament besteht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Dir also die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt, musst Du zwingend ein Testament erstellen. Aber wer sind eigentlich die gesetzlichen Erben? Das sind Kinder, Ehegatten, Eltern und Geschwister und auch entferntere Verwandte. Entfernte Verwandte werden durch nahe Verwandte ausgeschlossen (siehe Kasten). Dies ist den meisten bekannt.
Das sind die wichtigsten gesetzliche Erben
§ 1924 BGB Erben erster Ordnung: Abkömmlinge (Kinder) § 1925 BGB Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister) § 1931 BGB Erbrecht des Ehegatten
Erläuterung: Die gesetzlichen Erben (§§ 1924 – 1929 BGB) erben nach Stämmen. Fällt ein Erbe weg (z.B. Vorversterben oder Ausschlagung), treten an seine Stelle seine Abkömmlinge zu gleichen Teilen. Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Beispiel: Sind Kinder oder ein Kind vorhanden, können Eltern und Geschwister gesetzlich nicht erben.
Was ist aber, wenn der Erblasser zwar verheiratet ist aber keine Kinder hat? Erbt dann der Ehegatte alles? Die Antwort ist eindeutig nein, auch wenn der Irrglaube, dass in diesem Fall der Ehegatte alles erbt, weit verbreitet ist.
Der Ehegatte erbt gesetzlich neben Verwandten erster Ordnung (Kindern), sofern kein Ehevertrag besteht zu 1/2 Anteil (50%).
Gibt es keine Kinder erbt der Ehegatte ¾ Anteil (75%) neben den Verwandten 2. Ordnung, also Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen. Alles erbt der Ehegatte aufgrund von Gesetzen daher nie! Möchtest Du aber, dass Dein Ehegatte alles erbt, musst Du ein Testament erstellen!
Wie enterbe ich eine Person?
Ein Testament zugunsten einer oder mehrerer Personen schließt automatisch sämtliche anderen Personen von der testamentarischen Einsetzung aus. Hierin liegt eine Enterbung sämtlicher nicht benannter Personen, so dass diese keinerlei Rechte an dem Erbe haben, es sei denn, sie sind pflichtteilsberechtigt (siehe Kasten). Pflichtteilsberechtigt bedeutet aber nicht Erbberechtigt. Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf einzelne Gegenstände aus der Erbmasse, sondern lediglich Anspruch auf Geldersatz. Die Höhe beträgt 50 % des gesetzlichen Erbanteils. Die Erbmasse muss hierfür bewertet werden. Der Anspruch muss zudem geltend gemacht werden, entsteht also nicht automatisch und verjährt in 3 Jahren ab Erbfall.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Gem. § 2303 BGB sind pflichtteilsberechtigt der Ehepartner, die Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers.
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Formvarianten des Testamentes
Ein Testament kann eigenhändig (das bedeutet handschriftlich) oder zur Niederschrift bei einem Notar/Notarin erstellt werden.
Beim eigenhändigen Testament ist es wichtig, dass
das gesamte Testament handschriftlich vom Testierenden erstellt wird,
zu erkennen ist, dass es sich um ein Testament handelt,
das Datum enthalten ist und
dass das Testament eigenhändig unterschrieben ist.
Ist das Testament z.B. mit dem Computer erstellt, von einer dritten Person geschrieben oder nicht unterschrieben, ist das Testament formunwirksam und entfaltet so keine Wirkung.
Ein notarielles Testament erfolgt zur Niederschrift bei einem Notar/Notarin. Dieser/Diese bereitet das Testament nach Deinen Wünschen vor. Sodann wird Dir das Testament beim Beurkundungstermin vorgelesen und von Dir und dem Notar/ der Notarin unterschrieben.
Notarielle Testamente werden unverzüglich beim Nachlassgericht hinterlegt und automatisch nach dem Tod durch das Nachlassgericht eröffnet. Dies ist aufgrund der bundesweiten Registrierung von notariellen Testamenten im sog. Testamentsregister möglich. Das Testament kann also auch nicht unauffindbar oder zufällig verschwunden sein, weil es einer erbberechtigten Person nicht gefällt.
Wann macht ein notarielles Testament Sinn und wann reicht ein handschriftliches Testament?
Ein handschriftliches Testament reicht grob betrachtet aus, wenn Du keinen Erbschein benötigst. Das kann dann der Fall sein, wenn kein Immobilienvermögen besteht und Du jemandem bezogen auf Dein Bankvermögen eine Vollmacht über den Tod hinaus gegeben hast.
Zudem solltest Du unbedingt sicherstellen, dass das eigenhändige Testament auch gefunden wird. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht ist ebenso wie die Aufbewahrung durch eine vertrauenswürdige Person möglich.
Wenn Du Immobilienvermögen hast, solltest Du dringend über ein notarielles Testament nachdenken. Ohne ein solches ist ein beim Nachlass beantragter Erbschein zur Umschreibung des Eigentums unumgänglich. Dies kostet viel Zeit, Aufwand und Geld.
Das eröffnete notarielle Testament erspart den Erbschein!
Was ist ein Vermächtnis und wie unterscheidet es sich von der Erbeinsetzung
In einem Testament kannst Du neben der Einsetzung von Erben auch einzelne Gegenstände an eine Person vermachen, das nennt sich Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer hat sodann Anspruch auf diesen Gegenstand, ist aber nicht Erbe, also nicht anteilig an der Erbmasse berechtigt und verpflichtet.
Die grundlegenden Entscheidungen für ein Testament und dessen Inhalt sind gar nicht so kompliziert. Häufig reicht ein ganz einfaches Testament aus, um die Menschen zu bedenken, die man bedenken möchte und gleichzeitig die anderen auszuschließen. Das notarielle Testament erspart den Hinterbliebenen einen Aufwand, den viele in einer Trauersituation als belastend empfinden und ebenso finanzielle Mittel.
Also: Handele selbstbestimmt, sorge vor und lass Dich im Zweifel rechtlich beraten!
Die Autorin: Eva Christine Weik, Rechtsanwältin und Notarin
Eva Christine Weik ist seit 2002 Rechtsanwältin und hatte von Anfang an ihren Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht, seit 2006 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Sie hat viele Streitfälle erlebt und es liegt ihr am Herzen, diese Streitigkeiten durch entsprechend gestaltete Verträge zu vermeiden. Daher hat sie sich damals entschlossen, ihren Mandant:innen diese Möglichkeit zu bieten und die Ausbildung zur Notarin mit dem Staatsexamen vor einigen Jahren abgeschlossen.
Auf ihrem Instagram-Kanal frau_notar_in veröffentlicht sie immer wieder kleine Videos, mit leichten Erklärungen und einfachen Hinweisen, die ihren Followern ermöglichen, selbstbestimmt vorzusorgen.
Kontaktdaten:
Eva Christine Weik Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei Herrmann & Weik Hattinger Str. 350 44795 Bochum
Das es schwierig werden kann, wenn es bei einem Todesfall kein Testament gibt, ist allgemein bekannt. Doch mit zunehmender Onlinenutzung rückt auch das digitale Erbe immer mehr ins Bewusstsein und sollte frühzeitig mit bedacht werden.
Wir sprechen dabei über die umfangreiche Sammlung der von uns angelegten Online-Konten und die über uns gespeicherten Daten im Internet, die bei den verschiedenen App-, Dienst- und Shopanbietern liegen. Vom Nutzungsverhalten bis zu Warenkörben, von Merk- bzw. Wunschlisten bis unbefristet weiterlaufende Abonnements, im Todesfall bleibt alles gespeichert und die regelmäßigen Gebühren laufen weiter auf, obwohl kein Account/Konto mehr genutzt wird.
Einige Abonnements lassen sich nur online kündigen. Nur sind dafür die hinterlegten Zugangsdaten erforderlich. Ebenso gibt es Konten, auf die nur der Zugriff mit „bekannten“ Geräten möglich ist, zum Beispiel beim Onlinebanking. Sind die Daten zum Entsperren nicht bekannt, ist es fast unmöglich, diese Konten zu verwalten, aufzulösen oder zu löschen.
So passiert es, dass beispielsweise auf Facebook noch Profile aktiv sind, doch die Inhaber bereits verstorben sind. Das Problem: keiner der Erben hat die Zugangsdaten für das Konto. Weiterhin werden Freundschaftsanfragen gestellt, alte Beiträge können kommentiert und geteilt werden. In einigen Social-Media-Kanälen können von Dir Personen benannt werden, die bei längerer Inaktivität Zugriff auf das Profil bekommen und entsprechend Deinem Wunsch agieren können.
Eine grobe (und nicht vollständige) Übersicht möglicher digitaler „Hinterlassenschaften“:
Accounts in Social-Media-Kanälen, wie Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn usw.
Online-Konten bei Banken und Finanzdienstleitern (z. B. PayPal, Klarna …)
Shopping – Händler bzw. Versandhandel (z. B. Ebay, Amazon, Otto, Zalando, Bekleidung, Baumärkte)
Abonnements und Streamingdienste (z. B. E-Paper + Zeitschriften, Netflix, Amazon Prime …)
Software- und Cloud-Dienste, wie z. B. Microsoft, Apple, Skype, Google …
E-Mail-Accounts und Website-Hosting
Weiterbildungsangebote (z. B. VHS, Podcasts …)
Hardware-Zugänge für Handys, Tablets, PCs …
Messenger-Daten, wie Whatsapp, Signal, Telegram, Threema …
…
Was ist zu tun?
Wenn Du Deine Angelegenheiten, zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht, frühzeitig regelst, solltest Du auch an Deinen digitalen Nachlass denken.
Erstelle eine Liste mit allen Zugangsdaten, Kennwörtern, Nutzernamen und schreibe direkt dazu, was mit den dortigen Daten passieren soll. Hier ist ein Vordruck dazu. Vielleicht nutzt Du die Gelegenheit zum Ausmisten. Lösche die Konten, die Du schon lange nicht mehr genutzt hast und die nicht mehr gebraucht werden.
Benenne eine oder mehrere Personen, die sich im Todesfall darum kümmern sollen und besprich das mit ihnen. Stelle dazu eine Vollmacht aus. Im besten Fall hinterlegst Du die Personen samt Aufgabe namentlich in der Vorsorgevollmacht und in Deinem Testament.
Bewahre die Liste an einem geschützten Ort auf, wie z. B. im Bankschließfach, Tresor o.ä. und gib diese Information an Deine Vertrauensperson weiter. Ermögliche der Person den Zugang zur Liste, indem Du beispielsweise bei der Bank den Zugriff auf das Schließfach in Deinem Todesfall hinterlegst.
Bitte denke daran, die Liste immer wieder auf den aktuellen Stand zu bringen
Lass uns gern einen Kommentar hier, wenn Du bereits Erfahrung gesammelt hast, die Du mit unseren Leser:innen teilen möchtest 😊.
Bei Olympia in Paris ist mir die Kugelstoßerin Raven Saunders aufgefallen. Sie trug im Kugelstoßen-Finale eine schwarze Gesichtsmaske und der Kommentator meinte, dass diese ihr helfen würde, sich zu fokussieren. Sie hätte psychische Probleme und ginge damit ganz offen um. Für die anderen Sportler:innen war das nicht ungewöhnlich, da Raven schon häufiger mit einer Gesichtsmaske angetreten ist. Es gibt eine Dokumentation mit dem Namen „Out oft he Dark“ über sie.
Ich habe mich auf die Suche gemacht und die Doku bei Youtube gefunden, sie wurde von den amerikanischen PBS Digital Studios gedreht. Dabei musste ich feststellen, dass es keine deutsche Synchronisation gibt und die Untertitel nur in englischer oder spanischer Sprache verfügbar sind.
Raven Saunders passt in keine Schublade und genau deshalb finde ich ihre Geschichte erwähnenswert. Sie ist schwarz, lesbisch, bezeichnet sich als non-binär und hat jahrelang hart gearbeitet, um in die Weltspitze vorzudringen. Heute nutzt sie ihre Popularität, um Tabu-Themen anzusprechen und Missstände aufzuzeigen, sie ist für viele Menschen ein echtes Vorbild. Raven will vorhandene Mauern einreißen und spricht offen über ihre Suizidgedanken, den Stress, Traumata und ihre mentalen Probleme.
Aus schwierigen Verhältnissen kommend hat sie immer weiter trainiert, um stärker als andere zu sein und sich selbst schützen zu können. Sie hat erst lernen müssen, den „Hulk“ in sich zu kontrollieren und kann diese besondere Stärke zielgerichtet im Wettkampf einsetzen.
Doch der Weg war steinig. Nach dem 5. Platz bei den Olympischen Spielen 2016 folgte eine tiefe Depression. Gute Miene zum bösen Spiel machen, so tun, als ob alles gut ist und mit niemanden reden können – das alles machte ihr schwer zu schaffen. In der größten Not war ihre ehemalige Therapeutin zur Stelle und bot Hilfe an, so dass sie weiterleben konnte und sich neue Ziele setzte.
Ihre sportliche Karriere bietet eine Plattform für ihren Kampf mit klaren Worten, den sie lautstark führt. Sie steht für Menschen, die keiner Mehrheit angehören und keiner Norm entsprechen. So unterstützt sie viele, damit sie sich nicht mehr verstecken müssen. Sie steht für einen Dialog über psychische Gesundheit unter Sportlern, für Diversität sowie für die Rechte von Schwarzen, Frauen und queeren Menschen.
Raven Saunders ist eine schillernde und bemerkenswerte Persönlichkeit, die ihren Weg gefunden hat. Sie nutzt die Öffentlichkeit, um Tabu-Themen in den Fokus zu rücken. Damit ist sie ein wichtiges Vorbild, das vielen Menschen Orientierung bietet. Das gefällt mir!
Der deutsche Schlager – er ist nicht totzukriegen – so die Kernaussage der beiden wunderbaren Dokumentationen von Terra X History, die ich vor ein paar Tagen gesehen habe. Ich möchte Dir die beiden Sendungen Deutschland, deine Schlager: 1945 bis 1979 und Deutschland, deine Schlager: 1980 bis heute als eingefleischte „Schlager braucht kein Mensch“-Denkerin unbedingt ans Herz legen.
Für mich waren diese 2 x 45 Minuten ein kurzweiliger und bereichernder Einblick in eine Welt, die mich nie interessiert hat. Mir war nicht klar, wie umfassend die Entwicklung und Innovationsfähigkeit des deutschen Schlagers war und heute noch ist und welche Einflüsse die Stimmung in der Gesellschaft darauf genommen hat. Wie wandelbar er ist und wie er sich an den Zeitgeist anpasst, das wurde mir durch die Aussagen der hochkarätigen Kommentatoren und Branchen-Insider erst bewusst.
Die Entwicklung
Ursprünglich handelten Schlagertexte von einer schönen heilen Welt, die von Hoffnung und Sehnsucht geprägt war. Probleme wurden viele Jahre nicht besungen, doch die gesellschaftlichen Veränderungen blieben nicht ohne Wirkung. Es musste sich etwas verändern: mit deutlich mehr Tiefgang und Interpretationsspielraum für die Hörer:innen nahm der Schlager wieder Fahrt auf.
Es war ein langer Weg vom Austausch der Künstler in den Nachkriegsjahren, über die Teilung Deutschlands und die unterschiedlichen Entwicklungen in Ost und West, bis zur Einbindung von Rock-, Punk und Techno-Elementen sowie der Neuen Deutschen Welle (NDW). Dennoch erzählt der Schlager im Kern immer noch Geschichten aus dem Leben, in denen sich die Zuhörer wiederfinden. Damit entsteht eine Verbindung zum gesellschaftlichen Zeitgeist.
Von Freddy Quinn und Catharina Valente, über Juliane Werding und Peter Maffay, bis Helene Fischer und Roland Kaiser, der moderne Schlager kann viele Strömungen aufnehmen und lässt ein neues Gewand entstehen, in das er sich kleidet. So steht er immer wieder auf und verschafft seinen „alten Helden“ neuen Kultstatus.
Mein Fazit
Ob Fan oder nicht – absolut sehenswert!
Am Rande notiert: Erstaunlicherweise kannte ich doch relativ viele Lieder – nicht nur aus dem Autoradio in Kindheitstagen und der Hitparade mit Dieter Thomas Heck. Auch bei Schützenfesten oder Hochzeitsfeiern kann man sich den aktuellen Schlagern und den kultigen Hits kaum entziehen 😉.