Die Vorsorgevollmacht – Entscheidungen für den Fall der Fälle

Die Vorsorgevollmacht – Entscheidungen für den Fall der Fälle

Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen, egal wie jung oder alt man ist.

So ist es mir passiert und dabei ging es um den Tod meines Angehörigen. Ein überraschender Schlaganfall, ein Krankenhausaufenthalt und dann verschlimmerte sich die Lage ziemlich überraschend. Der behandelnde Arzt fragte mich nach einer Vorsorgevollmacht für meinen Angehörigen.

Das war das erste Mal, dass ich diesen Begriff hörte und ich war ehrlich gesagt völlig unwissend. Nach einer ersten Erklärung des Arztes musste ich verneinen und hatte ab diesem Zeitpunkt keinerlei Möglichkeit mehr zu entscheiden, was mein Angehöriger sich in einem Fall wie diesem gewünscht hätte. Die weiteren medizinischen Entscheidungen trafen nun die Ärzte, die nichts von seinen Wünschen wussten.

Aus dieser Begebenheit habe ich gelernt und mir sofort alle nötigen Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht zusammengesucht. Damit es Dir nicht so ergeht wie mir, habe ich die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist, wie auch die Patientenverfügung, ein Dokument, das Dir ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer Deine medizinischen und weitergehenden Entscheidungen treffen soll, falls Du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Dies kann ein Familienmitglied, enger Freund oder eine andere vertraute Person sein.

Die Vollmacht muss in einer rechtlich bindenden Form niedergelegt werden und die entsprechenden Vorgaben und Anforderungen erfüllen. In einigen Fällen ist es ratsam, das Dokument notariell zu beglaubigen oder zumindest von Zeugen unterschreiben zu lassen. In Deutschland reicht in der Regel ein von allen Beteiligten im Original unterzeichnetes Dokument – in Papierform oder mit digitaler Unterschrift.

Damit bestimmst Du einen Vertrauten oder Vertreter, der im Falle einer schweren Krankheit, Verletzung oder in anderen Situationen, in denen Du nicht mehr in der Lage bist, eigene Entscheidungen zu treffen, in Deinem Namen handeln darf.

Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, solltest Du volljährig und geistig in der Lage sein, die Konsequenzen Deiner Entscheidungen zu verstehen. Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte(n) zu wählen und sicherzustellen, dass sie über Deine Wünsche und Vorstellungen informiert ist. Die Vollmacht solltest Du regelmäßig überdenken und bei Bedarf aktualisieren, insbesondere wenn sich Deine persönlichen Umstände oder medizinischen Präferenzen ändern.

Wichtig finde ich in diesem Zusammenhang, dass die Person, die Du bevollmächtigst, sich im Klaren darüber ist, dass Du ihr in dieser Position ein großes Vertrauen entgegenbringst. Ihr solltet offen darüber sprechen, was es für Dich bedeutet, Deinem Gegenüber eine Vollmacht auszustellen und welche Verpflichtung die bevollmächtigte Person damit eingeht.

Der/die Bevollmächtigte sollte sich bewusst sein, dass er oder sie die Verantwortung hat, Deine Wünsche und Präferenzen zu respektieren. Es ist wichtig, offen über medizinische Vorlieben, ethische Überzeugungen und andere relevante Angelegenheiten zu sprechen, um sicherzustellen, dass der/die Bevollmächtigte im Ernstfall in Deinem Sinne handeln kann.

Es kann auch sinnvoll sein, einen Alternativbevollmächtigten zu benennen, falls der/die erste Bevollmächtigte aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen. Dies kann sicherstellen, dass Deine Interessen auch dann geschützt sind, wenn der/die erste Bevollmächtigte nicht verfügbar ist.

In einigen Fällen kann es angebracht sein, einen professionellen Betreuer oder Vormundschaftsbeauftragten zu benennen, insbesondere wenn Du keine geeigneten Familienmitglieder oder Freunde hast, die diese Rolle übernehmen können oder wollen. Diese Entscheidung solltest Du jedoch sorgfältig abwägen und sie sollte im Einklang mit Deinen Wünschen und Bedürfnissen stehen.

Aus eigener Erfahrung – sowohl als Bevollmächtigte als auch als Bevollmächtigende – weiß ich, dass die Situation für beide Seiten schwierig sein kann.

Also bitte überlege Dir gut, welche Person Du bevollmächtigst. Und bitte diese Person, sich Gedanken darüber zu machen, ob sie in der Lage sein wird, sich allen – in diesem Zusammenhang entstehenden – Situationen auch zu stellen.

Ich habe inzwischen mit verschiedenen Ärzten über das Thema Vorsorgevollmacht gesprochen. Alle wären froh, wenn die Angehörigen ihrer Patienten ihnen eine Vorsorgevollmacht vorlegen könnten. Das würde den Ärzten die Arbeit erleichtern, weil sie dann sicher sein können, im Sinne des Patienten zu handeln. Das Bundesministerium für Justiz stellt digital eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung (pdf-Datei), die rechtlich verbindlich ist und relativ einfach am Computer oder ausgedruckt, auf Papier ausgefüllt und unterschrieben werden kann.

Welche Inhalte sollte die medizinische Vorsorgevollmacht haben?

In der Vorsorgevollmacht legst Du fest, wie Du in medizinischen Fällen behandelt werden möchtest oder welche Behandlung Du ablehnst. Dies können beispielsweise Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, medizinische Interventionen oder die Art der Pflege umfassen.

Ein Beispiel – Auszug aus der oben genannten Vorlage des Bundesministeriums für Justiz:

1 Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit

Sie (die bevollmächtigte Person) darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. …

Sie darf insbesondere in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Absatz 1 und 2 BGB).

Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen.

Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Diese darf ihrerseits alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden.“

Jeder der oben genannten Punkte kann mit JA oder NEIN beantwortet werden.

Mir ist wichtig zu betonen, dass Du die Inhalte Deiner Vorsorgevollmacht persönlich und individuell gestalten solltest, damit sie Deinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird.

Neben der Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit sind die Punkte

  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten,
  • Behörden,
  • Vermögenssorge,
  • Post und Fernmeldeverkehr,
  • Vertretung vor Gericht,
  • Untervollmacht,
  • Betreuungsverfügung,
  • Geltung über den Tod hinaus,

in dem Vordruck enthalten. Zu allen Punkten kannst Du neben den vorgegebenen Festlegungen weitere Wünsche ergänzen.

Neben dem Bundesministerium für Justiz bieten auch Anwaltskanzleien und juristische Organisationen, Krankenkassen, Hospizvereine und auch viele niedergelassene Ärzte Vorlagen, Unterstützung und für Leitfäden für Vorsorgevollmachten an. Diese Vorlagen sind in der Regel rechtlich fundiert und können eine nützliche Quelle sein, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht den geltenden Gesetzen entspricht.

Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, Dir rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht wirksam ist.

Nicht nur im medizinischen Bereich ist eine Vollmacht ratsam. Du kannst und solltest eine Vollmacht auch für den Geschäftsverkehr oder als Bank- oder Kontovollmacht bei Banken und Kreditinstituten einrichten lassen.

Was ist eine Konto- oder Bankvollmacht?

Wenn Du nicht nur für medizinische Behandlung vorsorgen willst, solltest Du auch darüber nachdenken, einer vertrauenswürdigen Person eine Konto- oder Bankvollmacht zu übertragen. So bleibst Du und die bevollmächtigte Person in Notfällen oder auch im alltäglichen Leben (Bargeldabhebungen, Überweisungen, …) handlungsfähig.

Eine Kontovollmacht erlaubt einer Vertrauensperson den Zugriff auf das eigene Konto. Eine Bankvollmacht geht weit darüber hinaus. Ehepartner sind nicht automatisch verfügungsberechtigt, sie müssen sich gegenseitig bevollmächtigen.

Welche Art die Konto- oder Bankvollmacht sein soll, solltest Du mit dem Kundenberater Deiner Sparkasse oder Bank im Einzelnen festgelegen. Auch hier werden die Regelungen wieder streng nach Deinen Vorstellungen getroffen. In der Regel wird die Vollmacht für Girokonten, Wertpapierdepots oder Anlagekonten eingerichtet. Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich. Eine Kontovollmacht kann entweder nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall (Sterbeurkunde muss vorliegen) gelten.

Wie auch bei der Vorsorgevollmacht solltest Du Dir genau überlegen, wem Du eine Konto- oder Bankvollmacht einräumst. Im Zweifelsfall kann die Verfügungsgewalt auf einen bestimmten Betrag gedeckelt werden. Auch Ausnahmen oder die Verfügung für spezifische Fälle können vorgesehen werden.

Fazit

Vorsorge- und Kontovollmachten sorgen dafür, dass Deine Wünsche in den Fällen durchgesetzt werden, in denen Du nicht entscheidungsfähig bist. Sie geben deinen Angehörigen die Kenntnis und die Sicherheit, was Du Dir für den Notfall wünschst und wie in diesen Fällen mit Dir umgegangen werden soll. Außerdem bleiben Angehörige auch finanziell handlungsfähig, wenn sie eine Kontovollmacht haben.

Da der Fall der Fälle altersunabhängig und jederzeit eintreffen kann, ist es besser, gut vorbereitet zu sein.

Ich habe schon lange sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch ein Bankvollmacht vergeben – an meinen Bruder, die vertrauenswürdigste Person, die ich kenne. Außerdem habe ich eine Patientenverfügung hinterlegt, damit Entscheidungen auch zukünftig in meinem Sinne getroffen werden.

Weitere Quellen (kein Anspruch auf Vollständigkeit!):

Vorsorgevollmacht

Verbraucherzentrale – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind
Bundesministerium für Justiz – Vorsorgevollmacht
Wikipedia – Vorsorgevollmacht

Bankvollmacht

Wikipedia – Bankvollmacht
Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. – Bankvollmacht
Stiftung Warentest – Bei diesen Banken klappt die Bankvollmacht unkompliziert

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Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus

Ich möchte sehr gerne lange leben! In meiner Vorstellung bin ich dabei gesund und kann mich frei bewegen. Das Bild, ich alt, schwach und an ein Pflegebett gefesselt, taucht dabei nicht auf. Das Gute daran ist, in dieser gedanklichen Szene kann ich noch kommunizieren und meine Wünsche äußern.

Doch was wäre, wenn meine Zukunft etwas Schlimmeres für mich bereithält? Möchte ich, dass meine Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung und Pflege respektiert werden?
Das kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten und denke mir, dass meine Familie und mein Lebenspartner ja wissen, wie ich bestimmte Entscheidungen für mich treffen würde. Eine kurze Rückfrage bringt mir Klarheit: „Nein, wissen wir nicht!“ Sie müssten sich auf reine Vermutungen und auf Einstellungen beziehen, die ich vielleicht schon vor Jahren über Bord geworfen habe.

Diese Antwort bringt mich ins Grübeln. Was wäre, wenn ich für meinen Lebenspartner eine Entscheidung treffen sollte? Wenn ich gefragt werde, ob er künstlich beatmet werden soll oder nicht? Wie würde er wollen, dass ich für ihn entscheide? Und wenn ich zu einem „Nein, will er nicht!“ komme, könnte ich mit dieser Entscheidung weiterleben?

Mein Entschluss ist gefasst: Ich mache eine Patientenverfügung. Ich muss mich dafür zwar mit unliebsamen Zukunftsvorstellungen auseinandersetzen, aber ich möchte AUF GAR KEINEN FALL, dass mein Partner oder meine Angehörigen gezwungen werden, eine Entscheidung für mich zu treffen, die eine erhebliche Belastung für ihr eigenes Leben darstellt. Und das nur, weil ich mich nicht mit meiner eigenen Verletzlichkeit auseinandersetzen wollte …

Was ist eine Patientenverfügung?

Per Gesetz (§ 1827 Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Patientenverfügung eine schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Das Schriftstück hätte ich bereits als junger Mensch verfassen können und freue mich, dass es bisher gut gegangen ist. Dabei denke ich an die Menschen, die unfallbedingt nicht mehr über ihr Leben, ihre Behandlung und Pflege bestimmen können.

In der Patientenverfügung wird mein Wunsch festgehalten, wie in bestimmten Situationen mit mir verfahren werden soll. Diese Wünsche sind verbindlich und müssen von Ärzten und vom Pflegepersonal eingehalten werden, selbst wenn es keine Angehörige oder bestellte Vertreter bzw. Betreuer gibt.

Lückenschluss in der Kommunikation zu Ärzten und Pflegepersonal

Zu Beginn sollte ich darüber nachdenken, was mir im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Es ist ein angstbesetztes Thema, vermutlich mag sich keiner eine lange und schwere Krankheitsgeschichte ausmalen an deren Ende vielleicht das Sterben die Erlösung bringt.

Bisher habe ich für mich entschieden, dass ich nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte. Aber wenn dieser Fall eintritt, werde ich nicht mehr für mich sprechen können und dann hört meine würdevolle Selbstbestimmung auf.

Mich beschleicht der Gedanke, dass eine Patientenverfügung dem Abschluss einer Versicherung gleicht. Ich habe verschiedene Versicherung abgeschlossen, wie Du vermutlich auch. Warum eigentlich? Was hat Dich diesen Schritt gehen lassen. Vielleicht für die Absicherung Deiner Kinder oder Deiner Lebensqualität. Vielleicht hast Du einen kurzen Blick in eine Zukunft geworfen und überlegt, dass Du durch einen Unfall keinen Verdienst mehr hast und diese Einkommenslücke schließen möchtest oder dass Deine Kinder abgesichert sind, wenn Dir etwas passieren sollte.

Eine Patientenverfügung ist nichts anders. Du schließt damit eine Lücke in der Kommunikation zu Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen oder einem Vertreter. Du legst klar und eindeutig fest, wie Du in einer Lebenssituation behandelt werden möchtest, in der Du Dich heute zwar nicht sehen magst, aber die kommen könnte. Wie bei einer Versicherung braucht man manche Verträge nie, aber es beruhigt ungemein, sich geschützt und behütet zu wissen, falls es anders kommt.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Ich musste feststellen, dass eine allgemeine Formulierung, wie z. B. „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen.“ nicht ausreichend ist. Es ist eine Konkretisierung durch die Benennung ärztlicher Maßnahmen, spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erforderlich. Erst dann ist die Verfügung bindend und eine konkrete Behandlungsentscheidung kann auf dieser Grundlage getroffen werden.

Die Vorlagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BJM) oder die Hinweise auf den Seiten der Verbraucherzentrale sind eine gute Basis und machten mir schnell klar, dass die Formulierung sich auf konkrete Behandlungsmaßnahmen und gesundheitlichen Situationen beziehen muss.

Dazu gibt es eine sehr hilfreiche Broschüre (bestellbar oder als PDF-Download), die sowohl ausführliche Erklärungen und auch zwei Musterbeispiele fertiger Patientenverfügungen beinhaltet.

Die Inanspruchnahme einer ärztlichen und juristischen Beratung ist durchaus sinnvoll, um die Behandlungsbeschreibungen besser voneinander abgrenzen zu können und um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen. Du kannst mit Deinem Hausarzt oder Hausärztin sprechen. Für die juristische Beratung übernehmen einige Versicherungen die Kosten. Kläre das am besten mit Deiner Rechtschutzversicherung ab.

Genaue Formulierungen sind wichtig

Um die notwendige Qualität der Formulierung zu verdeutlichen, ist hier ein Auszug aus der Broschüre „Patientenverfügung – „Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?“ des BJM:
Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z.B.: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Solche Aussagen sind wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, was für den Betroffenen beispielsweise ein „erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z.B. für die Sterbephase, bei einem dauernden Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung, die künstliche Beatmung und anderes) in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festlegen möchten (Lehnen Sie beispielsweise eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur in der Sterbephase oder auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung ab?).

Eigene Wertvorstellungen einbringen

Es ist hilfreich, die eigenen Wert- und Moralvorstellungen im Dokument aufzuführen. Mit wenigen Sätzen lässt sich beschreiben, was einem in welchem Fall wichtig ist oder welchen Ängsten mich in bestimmten Situationen begleiten. Diese Beschreibung ermöglicht den Angehörigen im Falle einer unklaren Formulierung, meine Wünsche besser zu verstehen. Sie können dann eine Entscheidung treffen, die meiner Meinung sehr nahekommt.

Registrierung der fertigen Patientenverfügung

Die fertige Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die einmalige Registrierung ist kostenpflichtig und die Gebühren liegen zwischen € 20,00 und € 26,00 – zuzüglich einer Gebühr für jede genannte Vertrauensperson.

Auf das Vorsorgeregister haben medizinisches und pflegerisches Personal Zugriff, so dass nur noch ein Hinweis im Portemonnaie erforderlich ist, damit bei einem Unfall die Information zu den behandelnden Personen gelangen kann. Ein kleines Kärtchen dazu reicht schon aus. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Vorlage zum selbst ausdrucken erstellt.

Wissenswertes kurz & knapp:

  • Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und mit Unterschrift und Datum versehen sein.
  • Eine bestehende Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert werden.
  • Gesetzlich dürfen Dich Deine Kinder nicht vertreten, sondern nur Dein Ehepartner.
  • Ärzte und Ärztinnen können Einsicht ins Vorsorgeregister nehmen und so die Informationen erhalten.
  • Trage den Hinweis zur hinterlegten Patientenverfügung im Portemonnaie bei Dir, damit schnell reagiert werden kann.
  • Sind Vertreter:innen benannt oder rechtliche Betreuer bevollmächtigt, müssen diese meine Patientenverfügung prüfen und meinen definierten Behandlungswillen an Ärzte und Pflegepersonal weitergeben und dafür Sorge tragen, dass dieser Verfügung nachgekommen wird.
  • Grundsätzlich gilt eine Patientenverfügung nicht nur für dauernde Erkrankungen. Sie sind ebenfalls für vorübergehende Erkrankungen bindend.
Hier haben wir weitere interessante Links für Dich zusammengestellt:

Bundesministerium der Justiz: Alle Informationen zur Patientenverfügung

Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung: Informationen, Broschüre, PDF-Formular und Textbausteine, aktuelle Rechtsprechung 

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung online erstellen: Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen

Verbraucherzentrale: Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Ratgeber der Verbraucherzentralen: Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Eine Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Verbraucherschutzzentrale: Notfallkärtchen für das Portemonnaie

Staatsministerium der Justiz Bayern – Download der Broschüre: „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, Art.-Nr. 04004713 (dazu bitte den Shop aufrufen)

Zentrum für angewandte Ethik: Ethikzentrum – Patientenverfügung