Taff kommt sie im Film rüber – viele kennen die beiden Tarantino-Filme Kill Bill Vol. 1 und Vol. 2. Es ist bewundernswert, wie sie sich nicht unterkriegen lässt und immer wieder aufsteht. „Die Braut triumphiert immer“, bringt Cat Thomas, Kostümbildnerin der Filme, die Story auf den Punkt. Eine Frau, die allen Widerständen trotzt, ihren „Mann“ steht und am Ende gewinnt.
Doch wie so oft in Hollywood trügt der Schein – und schöne Kulissen verbergen die bittere Wahrheit, in der Männer ihre Macht demonstrieren, ausleben und leider auch missbrauchen.
Bewegtes Leben
Uma Thurman, geboren 1970, ist die Tochter von Robert Thurman, einem buddhistischen Gelehrten und dem ehemaligen Model Nena von Schlebrügge. Sie haderte in der Schulzeit mit ihrem Aussehen, ihrer Größe und dem ungewöhnlichen Elternhaus, indem auch der Dalei Lama regelmäßig zu Gast war. Sie stand oft abseits und tat sich bei dem Aufsatz im Religionsunterreicht mit der Frage „Wer bin ich?“ sehr schwer. Erst im Schultheater stellte sie fest, dass sie mit der Darstellung anderer Rollen deutlich besser umgehen konnte als mit der Frage nach ihrem eigenen Sein.
In die Öffentlichkeit trat sie bereits mit 15 Jahren. Sie war das Titelbild der Vogue und trat damit in die Fußstapfen ihrer Mutter. Dennoch gefiel ihr das Mindset der Branche nicht – sinngemäß: Kauf mehr Zeug, damit Du besser aussiehst und Männer Dich lieben werden.
Die Schauspielerin
Zwei Jahre später begann ihre Karriere als Schauspielerin. Ihr Bekanntheitsgrad stieg durch eine ihrer ersten Filmrollen in „Henry & June“ (1990). Ihre Darstellung von June Miller wurde mit einer Oscar- und Golden Globe-Nominierung belohnt. Den internationalen Durchbruch erzielte sie als Mia Wallace in Quentin Tarantinos „Pulp Fiction“ als selbstzerstörerische Gangsterbraut (1994).
Es folgten weitere Filme, bis sie beim Dreh zu „Gattaca“ von Andrew Niccol (1997) Ethan Hawke kennen und lieben lernt. Die beiden heiraten und bekamen 1998 eine Tochter. Die Mutterrolle fordert und beflügelt Uma Thurman und sie sieht ihre Herausforderung in der Darstellung der Debbie Miller im Film „Hysterical Blindness“ von Regisseurin Mira Nair. Sie überzeugte mit der Rolle und wurde 2003 mit dem Golden Globe Award in der Kategorie „Beste Hauptdarstellerin – Mini-Serie oder TV-Film ausgezeichnet.
Regisseur Tarantino wollte mit ihr drehen und bereits 3 Monate nach der Geburt ihres Sohnes 2002 begann das Training und die Arbeit an „Kill Bill“ unter dem Produzenten Harvey Weinstein, DEM bekannten Giganten der Filmindustrie. Das Training war intensiv und sie musste nach der Schwangerschaft erst wieder in Form kommen. Nachdem klar war, dass es keinen hautengen sexy Jumpsuit geben würde, denn das gab es schon vielfach, sollte die Figur mit dem Kostüm etwas Starkes bekommen, das die Geschlechterrollen aufbrechen würde. Der gelbe Anzug, wurde so konzipiert, dass sie schnell raus- bzw. reinschlüpfen konnte, damit sie sie ihren Sohn weiterhin stillen und danach direkt weiterdrehen konnte.
Das Machtgefälle in der Unterhaltungsindustrie
„Vor der Kamera ist Uma Thurman die schlagfertige Frau, die es mit jedem aufnimmt. Hinter den Kulissen war Tarantino ziemlich grob zu ihr.“, so Filmkritikerin Violet Lucca. „Für eine Szene spuckte er ihr ins Gesicht, er traute Uma nicht zu, es von alleine richtig zu machen. Er hat sie oft mit einer Kette gewürgt, während der großen Schlacht mit Gogo – und immer wieder beschimpft: ‚Mach’s besser!‘, ‚Mach’s besser!‘“. Kostümbildnerin Cat Thomas erklärt: „Quentin ist ein Perfektionist. Der Tag ist für ihn erst zu Ende, wenn er das bekommen hat, was er will. Er versteht es, die richtigen Knöpfe bei seinen Schauspielern zu drücken und sie dazu zu bringen, sich unwohl zu fühlen.“
Tarantino zwingt Uma, in einer Szene mit 60 km/h durch den Dschungel zu rasen, damit ihre Haare im Wind wehen. Sie kommt ins Schleudern und hat einen Unfall, bei dem sie eine Gehirnerschütterung und bleibende Schäden an Nacken und Knien erleidet. Die Aufnahmen des Unfalls sollten nie an die Öffentlichkeit gelangen – und den Produzenten, darunter Harvey Weinstein, gelingt das immerhin 15 Jahre lang, bis 2018.
#metoo
„Er hat viele Filme und Filmemacher groß herausgebracht,“ sagt Cat Thomas, “und es ist schlimm, wenn sich Menschen, die Gutes tun, als Monster entpuppen.“ Im Oktober 2017 erheben mehrere Frauen bei der New York Times schwere Vorwürfe gegen den Produzenten – wegen jahrzehntelanger sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung. Uma Thurman postet einen #metoo-Beitrag, der an Weinstein gerichtet ist und erklärt am Ende: „[…] Ich warte, bis ich weniger wütend bin. Und wenn ich so weit bin, werde ich sagen, was ich zu sagen habe.“ Im Februar 2018 hat sie ihre Wut im Griff und bricht ihr Schweigen in einem Interview mit der New York Times. Sie berichtet über zwei sexuelle Übergriffe, die sie durch ihn erleben musste. Im weiteren Verlauf des Interviews wird das Machtgefälle innerhalb der Unterhaltungsbranche sichtbar. Sie erklärt, dass sie während der Dreharbeiten zu „Kill Bill“ von Tarantino mehrfach beschimpft und gefährdet wurde und dauerhafte Verletzungen davongetragen hat.
Ihr Statement und Engagement
Unbeirrt von Drohungen geht sie ihren Weg, um die Ungerechtigkeit und die Doppelmoral der Filmindustrie gegenüber Frauen ans Licht zu bringen. Jede Frau soll über ihren Körper und ihre Zukunft selbstbestimmt verfügen können, daher zeigt ihre starke Stimme Missstände auf und setzt sich für ihre Kolleginnen ein.
Als der Texas Heartbeat Act am 01.09.2021 in Kraft tritt, protestieren Frauen im ganzen Land. Das Gesetz verbietet Abtreibungen ab der 6. Schwangerschaftswoche und ermöglicht Privatpersonen zu klagen, gegen jeden, der eine Abtreibung durchführt oder dabei behilflich ist. Auch Vergewaltigungstatbestände ändern daran nichts. Sollte die Klage erfolgreich sein, erhalten die Kläger mindestens 10.000 US-Dollar „Belohnung“!
Uma Thurman unterstützt die entrüsteten Frauen mit den Worten: „An alle Frauen und Mädchen in Texas, die Angst davor haben, traumatisiert und von räuberischen Kopfgeldjägern gejagt zu werden, an alle Frauen, die darüber empört sind, dass der Staat uns unsere Körperrechte nimmt, und an alle, die verletzlich sind und Schande erleiden müssen, weil sie eine Gebärmutter haben, sage ich: Ich sehe Euch. Habt Mut. Ihr seid wunderschön. Ihr erinnert mich, an meine Töchter.“ Ihre Stellungnahme wird von vielen Medien aufgegriffen. Sie nutzt ihre Reichweite, um auf die emotionale und psychische Not der texanischen Frauen aufmerksam zu machen und das System anzuprangern, dass Frauen Körperautonomie und Würde abspricht.
Seit der Geburt ihrer Tochter engagiert sie sich bei Room to Grow als Markenbotschafterin und nationales Vorstandsmitglied. Die Organisation hilft Familien und Kindern in Armut und setzt sich für Chancengleichheit ein. Sie hat einen Sitz im Kuratorium von Tibet House US , eine Organisation, die sich für die Bewahrung der tibetischen Kultur und die Unterstützung tibetischer Frauen und Familien einsetzt, insbesondere in Bezug auf Bildung und Gesundheitsversorgung.
Sie besucht Veranstaltungen der Human Rights Campaign (HRC), eine der größten und einflussreichsten LGBTQ+-Rechteorganisationen der USA, um Gleichberechtigung, Anti-Diskriminierungsgesetze und soziale Akzeptanz zu fördern.
Hinweis in eigener Sache
Wir konnten hier nur einen kleinen Spot auf ihre Karriere und ihr Wirken und Engagement werfen. Ihre familiären Verhältnisse haben wir weniger in den Fokus gestellt. Ihr Leben und Wirken lassen sich aber in den aufgeführten Verlinkungen gut nachvollziehen, wenn Du Dich für Uma interessierst.
Bei meinen Recherchen zu Uma Thurman, bin ich auf einen Arte Beitrag – oder eher eine ganze Serie von Mini-Dokumentationen – gestoßen. Die komprimierten Informationsbeiträge haben mich begeistert. Nur 5 min lang und sehr kurzweilig, informativ und witzig. Ehe ich mich versah, hatte ich mir drei Dokus angesehen, bevor ich mich wieder dem Schreiben zuwenden konnte 😊.
So landete ich bei Arte und der Doku-Serie „Flick Flack – Kultur über Kopf“ und zu meiner Suche wurde mir „Wenn Frauen zurückschlagen“ angezeigt. Inhaltlich geht es um Frauen, die für sich einstehen und sich verteidigen – auf der Leinwand. Diese Bilder sind in den letzten Jahrzehnten löblicherweise mehr geworden. Während es vorher nur den „sanften Weg“ in der weiblichen Darstellung gab, hat sich das mittlerweile deutlich gewandelt. Dennoch ist ein Unterschied erkennbar, ob die Filme von Männern gedreht werden oder ob Feministinnen Regie führen, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen und den „Male Gaze“ – den männlichen Blick – außen vorlassen. Historisch betrachtet sind Gewaltakte von Frauen eine Reaktion auf ihre Unterdrückung. Die Suffragetten, die für das Wahlrecht der Frauen kämpften, wehrten sich u. a. mit Bomben. Diese Erkenntnis führt zu der Fragestellung, ob es sinnvoll sein könnte, Männern Angst zu machen. Virginie Despentes, Schriftstellerin, Regisseurin und Feministin, hat es so formuliert: „Doch an dem Tag, an dem die Männer Angst haben müssen, dass ihr Schwanz mit einem Cutter zerfetzt wird, wenn sie versuchen, einer Frau Gewalt anzutun, werden sie plötzlich ihre ‚männlichen Triebe‘ besser beherrschen können.“
Und da Uma Thurman in diesem Beitrag nur eine „Randerscheinung“ ist, werde ich ihr Thema später aufgreifen. In der Zwischenzeit möchte ich Dir die Doku-Serie von Arte „Flick Flack – Kultur über Kopf“ ans Herz legen. Mich haben die Informationsvielfalt und -dichte, die interessanten Perspektiven und die Würze der Kürze richtig begeistert. Daher habe ich Dir hier eine kleine Auswahl zusammengestellt.
„Diven – göttlich kapriziös“ stellt kurzweilig fest, dass Hildegard von Bingen unwissentlich die erste Diva (lat. Göttin) war, da ihre Stimme als göttlich galt. Doch der Begriff bekam im Laufe der Zeit einen sexistischen Beigeschmack. Zudem verschwand die männliche Form der Diva „Divo“ aus dem Sprachgebrauch und weibliche Diven galten als launenhaft und gefährlich. Der Begriff wurde immer negativer besetzt, so dass es in den 90-ern zu einer Umkehrung kam und die Bezeichnung „Diva“ zur positiven Selbstaneignung genutzt wurde. (verfügbar bis zum 26.07.2028)
„Michèle Lamy: Im Ringkampf gegen Konventionen“ – die Französin ist eine Königin der Popkultur und hat es geschafft, das Schönheitsideal auf den Mond zu schießen. (verfügbar bis zum 26.07.2028)
Der Frage „Ist Feminismus Science Fiction?“ geht dieser Beitrag nach. „Science-Fiction ist das Erzählen von „Was wäre wenn“: Was wäre, wenn alle Männer an einem Virus sterben würden und nur Frauen überleben würden? Was wäre, wenn organische Roboter mit Venusmenschen von einem anderen Planeten EINS wären? Was wäre, wenn die Gesellschaft für alle gleich wäre? Die SF ist keineswegs ein fiktionales Genre, das nur für Jungen interessant ist, sondern im Gegenteil ein mächtiges feministisches Werkzeug, das Autorinnen seit Jahrhunderten dazu dient, den realen Sexismus zu hinterfragen.“ (Quelle Arte) (verfügbar bis zum 11.09.2029)
In „Wendy Carlos: Elektro für alle“ erfährst Du, wie die erste Frau ein ganzes Album mit elektronischer Musik selbstständig komponiert, produziert und herausgebracht hat. Und das in den 70er Jahren und einer Männerdomäne. (verfügbar bis zum 31.07.2028)
In „Frauen zeigen Größe“ geht es um die Perspektive und das Körpergefühl mit der eigenen Körpergröße. Das Größe für Frauen herausfordernd sein kann, Hollywood nicht damit klarkommt, dass Schauspieler kleiner als Schauspielerinnen sein können und wie andere Weltsichten möglich sind, wird sehr charmant aufgezeigt. (verfügbar bis zum 18.09.2029)
Es gibt noch so viele Folgen mit unterschiedlichen Themen, so dass ich mir noch einige davon anschauen werde. Hast Du auch mal reingeschaut? Was meinst Du? Schreib mir gern einen Kommentar 😊.
Hintergrund zur Doku-Serie: Flick Flack | Kultur über Kopf
„Flick Flack – ist ein Kulturphänomen, ein Trend, ein Porträt … locker und witzig, aufgedröselt in 4 Minuten. Flick Flack will neugierig machen und unterhalten und gleichzeitig eine prägende Geschichte aus der Vergangenheit oder unserer Gegenwart erzählen. Über die Aktualität hinaus, interessiert sich Flick Flack für bleibende Ereignisse, große Paukenschläge und Verblüffendes aus verschiedensten Genres: Kino, Musik, Bildende Kunst, Bühne, Architektur, Design, Literatur… Kultur bei ARTE: unterhaltsam und zugänglich.“ (Quelle: Arte)
Angeregt durch den Artikel „Überparteiliche Allianz fordert: Femizide verhindern, Abtreibungen legalisieren!“ im Magazin EDITION F habe ich mich mal schlau gemacht, welche Rechte Frauen in Deutschland und Europa haben. (Anm. der Redaktion: Der Beitrag ist leider nicht mehr online verfügbar.) Natürlich habe ich ebenfalls recherchiert, wo noch Defizite liegen.
Uns Frauen in Deutschland und in den meisten EU-Ländern geht es relativ gut, denn die Frauenrechte sind fest in den Gesetzgebungen verankert. Diese Rechte sichern nicht nur grundlegende Freiheiten und Gleichberechtigung, sondern fördern auch ihre Teilhabe in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen.
Zu den wichtigsten Frauenrechten zählen das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, und das Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Doch trotz dieser gesetzlichen Errungenschaften bestehen noch viele Ungleichheiten, die es zu überwinden gilt.
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Im deutschen Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist festgeschrieben, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Artikel 3 des Grundgesetzes in Deutschland stellt klar, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und der Staat somit verpflichtet ist, die tatsächliche Gleichstellung durchzusetzen. In der Praxis bedeutet dies u. a. gleiche Chancen im Arbeitsmarkt, in der Bildung und in sozialen Bereichen.
Die EU stärkt diese Rechte durch verschiedene Antidiskriminierungsrichtlinien, die sicherstellen sollen, dass Frauen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Chancen haben und nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden.
Recht auf Selbstbestimmung
Ein zentraler Bestandteil der Frauenrechte ist das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Dazu gehört das Recht auf reproduktive Gesundheit und die freie Entscheidung hinsichtlich Schwangerschaft und Familienplanung. In Deutschland und vielen EU-Staaten haben Frauen ebenfalls das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen – unter bestimmten Bedingungen. Während Länder wie Deutschland, Frankreich und die Niederlande liberale Gesetze zur Reproduktionsgesundheit haben, ist der Status für Frauen in anderen EU-Ländern, etwa Polen oder Malta, erheblich eingeschränkt. Diese Unterschiede verdeutlichen, dass das Thema Frauenrechte innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt ist und Frauen je nach Aufenthaltsland unterschiedliche Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung haben.
Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und sexuellem Missbrauch ist ein wesentlicher Bestandteil und wird in Deutschland und in der EU durch verschiedene Gesetze und Initiativen gestärkt. Das deutsche Gewaltschutzgesetz ermöglicht Frauen, bei häuslicher Gewalt gerichtlichen Schutz zu suchen. Die EU hat mit der Istanbul-Konvention ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, das Frauen vor häuslicher Gewalt, sexuellen Übergriffen und Stalking schützt.
Hast Du schon von der Istanbul-Konvention gehört? Ich bisher nicht, daher ein Exkurs:
Istanbul-Konvention – Ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen und die Herausforderungen ihrer Umsetzung
Die Istanbul-Konvention des Europarats, die 2011 verabschiedet und 2014 in Kraft getreten ist, gilt als eines der umfassendsten internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie legt Standards fest, die Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen sollen, und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu konkreten Maßnahmen. Doch obwohl die Konvention einen bedeutenden Fortschritt darstellt, ist ihre Umsetzung in vielen Ländern Europas nach wie vor unzureichend und stößt auf politischen Widerstand.
Was regelt die Istanbul-Konvention?
Sie verfolgt einen umfassenden Ansatz, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Ihre zentralen Inhalte umfassen Prävention, Schutz und Unterstützung, ganzheitliche Strategien und Monitoring. Die Konvention verpflichtet die Staaten, durch Bildungsprogramme und öffentliche Kampagnen ein Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen zu schaffen und geschlechtsspezifische Stereotype abzubauen (Prävention).
Die Opfer von Gewalt müssen Zugang zu Schutzunterkünften, Hotlines, medizinischer Versorgung und rechtlicher Unterstützung erhalten. Der Schutz der Opfer hat dabei oberste Priorität (Schutz und Unterstützung).
Copyright EDITION F
Copyright EDITION F
Die Konvention fordert, dass alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, sexueller Übergriffe, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Stalking und Zwangsabtreibung, unter Strafe gestellt werden (Strafverfolgung). Die Staaten sollen umfassende Aktionspläne entwickeln, die Zusammenarbeit zwischen Behörden fördern und ausreichend Ressourcen bereitstellen (ganzheitliche Strategien). Ein unabhängiges Expertengremium (GREVIO) soll die die Umsetzung überwachen und Berichte über den Fortschritt und bestehende Defizite veröffentlichen (Monitoring).
Die Istanbul-Konvention hat in vielen Ländern wichtige Veränderungen angestoßen. In Deutschland wurde sie 2017 ratifiziert und trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Durch die Konvention wurde das Gewaltschutzgesetz gestärkt und Opfer häuslicher Gewalt erhalten besseren rechtlichen Schutz. Auch der Ausbau von Frauenhäusern und die Einrichtung von 24-Stunden-Hotlines sind direkte Folgen des In-Kraft-Tretens. Auf EU-Ebene hat die Konvention den politischen Diskurs über geschlechtsspezifische Gewalt intensiviert und einheitliche Mindeststandards für die Mitgliedsstaaten geschaffen.
Trotz ihrer Bedeutung ist die Istanbul-Konvention in vielen Ländern noch nicht vollständig umgesetzt. In Ländern wie Polen, Ungarn und der Türkei gibt es starken Widerstand. Kritiker behaupten, sie würde „traditionelle Familienwerte“ untergraben und lehnen Begriffe wie „Gender“ ab, die in der Konvention verwendet werden. Die Türkei war zwar Vorreiter bei der Ratifizierung, ist aber 2021 durch die landesinternen Widerstände sogar aus der Konvention ausgetreten.
Viele Länder verfügen nicht über ausreichende Mittel, um die geforderten Schutzmaßnahmen wie Frauenhäuser, Schulungsprogramme oder Hilfsangebote umzusetzen. Dies betrifft vor allem strukturschwächere Regionen innerhalb der EU.
In einigen Staaten sind manche Formen von Gewalt, etwa Vergewaltigung in der Ehe, Stalking oder psychologische Gewalt, noch immer nicht eindeutig strafrechtlich definiert und können somit nicht geahndet werden.
Die Konvention fordert Schutz – unabhängig von Aufenthaltsstatus. Doch Migrantinnen und geflüchtete Frauen sind häufig besonders gefährdet, da es in bestimmten Ländern keine Schutzangebote gibt oder sie eine Abschiebung fürchten. Auch kulturelle und soziale Normen erschweren die Umsetzung. In patriarchalisch geprägten Gesellschaften ist Gewalt gegen Frauen oft ein Tabuthema, was es den Opfern erschwert, Hilfe zu suchen.
Selbst in Deutschland gibt es immer noch Lücken. Der Mangel an Schutzunterkünften ist ein akutes Problem: Laut Expert:innen fehlen hier viele tausend Frauenhausplätze, um den notwendigen Bedarf zu decken. Zudem kritisieren Organisationen, dass die Finanzierung vieler Hilfsangebote unzureichend und uneinheitlich ist, da sie oftmals von den Bundesländern und den Kommunen abhängig ist. Ein weiteres Problem stellt die mangelnde Sensibilisierung bei der Polizei und in der Justiz dar. Frauen, die häusliche Gewalt melden, stoßen oft auf Argwohn, Unglauben oder mangelndes Verständnis für die Dynamik, die in solchen Beziehungen vorherrschend sind. Zwar gibt es Schulungen, doch diese sind bisher nicht flächendeckend etabliert.
Ein wichtiger Meilenstein mit Nachholbedarf
Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im internationalen Kampf gegen Gewalt an Frauen, doch ihre Wirksamkeit hängt entscheidend von der konsequenten Umsetzung ab. Während Länder wie Schweden oder Spanien als Vorbilder gelten, gibt es in Deutschland und anderen EU-Staaten weiterhin Lücken, die dringend geschlossen werden müssen. Der politische Widerstand in einigen Ländern zeigt, dass der Schutz von Frauenrechten kein Selbstläufer ist, sondern massiv verteidigt werden muss.
Die Konvention erinnert daran, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur ein individuelles Problem ist, sondern tief in gesellschaftlichen Strukturen verankert ist. Diese zu verändern, bleibt eine große Aufgabe – für Politik und Gesellschaft gleichermaßen.
Verlassen wir das Thema Istanbul-Konvention und wenden wir uns den weiteren Frauenrechten zu.
Recht auf gleiche Bezahlung und Chancengleichheit im Beruf
Frauen in Deutschland und der EU haben das Recht auf gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Dennoch besteht in vielen EU-Ländern weiterhin ein „Gender Pay Gap“: Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. In Deutschland liegt der Gender Pay Gap bei etwa 18 %, womit das Land über dem EU-Durchschnitt liegt. Die EU fördert mit Initiativen wie der „Lohngleichheitsrichtlinie“ und Programmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen die Chancengleichheit im Beruf. Unternehmen werden zunehmend verpflichtet, Transparenz in der Lohngestaltung zu schaffen, um Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts aufzudecken und abzubauen.
Politische Teilhabe und Repräsentation
Ein wichtiger Bestandteil der Frauenrechte ist die politische Teilhabe. Frauen haben in Deutschland und den EU-Ländern das Recht, sich politisch zu engagieren, Ämter zu bekleiden und politische Entscheidungen mitzugestalten. Die EU setzt sich mit Programmen und Quotenvorgaben dafür ein, dass Frauen in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungspositionen vertreten sind. In Deutschland gibt es ebenfalls Quotenregelungen für den Frauenanteil in politischen Gremien und Unternehmensvorständen. Diese Maßnahmen zeigen erste Erfolge, doch Frauen sind hier als auch in vielen anderen EU-Ländern weiterhin unterrepräsentiert, insbesondere in Spitzenpositionen.
Fazit
Die Frauenrechte in Deutschland und anderen EU-Staaten haben in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. In vielen Bereichen haben Frauen heute eine rechtlich gesicherte Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung. Dennoch bestehen immer noch Herausforderungen, etwa beim Gender Pay Gap, dem Zugang zu reproduktiven Rechten und dem Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. Die Unterschiede innerhalb der EU machen deutlich, dass Frauenrechte stark von der politischen und kulturellen Ausrichtung eines Landes beeinflusst werden. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten stehen daher in der Verantwortung, sich kontinuierlich für den Schutz und die Stärkung der Frauenrechte einzusetzen und bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Nur so kann die Vision einer gleichberechtigten Gesellschaft Realität werden.
Weiterführende Links:
Der Beitrag EDITION F – ist leider nicht mehr online verfügbar
Ein Beitrag aus unserer Reihe: Entscheidungen im Fokus
Ich möchte sehr gerne lange leben! In meiner Vorstellung bin ich dabei gesund und kann mich frei bewegen. Das Bild, ich alt, schwach und an ein Pflegebett gefesselt, taucht dabei nicht auf. Das Gute daran ist, in dieser gedanklichen Szene kann ich noch kommunizieren und meine Wünsche äußern.
Doch was wäre, wenn meine Zukunft etwas Schlimmeres für mich bereithält? Möchte ich, dass meine Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung und Pflege respektiert werden? Das kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten und denke mir, dass meine Familie und mein Lebenspartner ja wissen, wie ich bestimmte Entscheidungen für mich treffen würde. Eine kurze Rückfrage bringt mir Klarheit: „Nein, wissen wir nicht!“ Sie müssten sich auf reine Vermutungen und auf Einstellungen beziehen, die ich vielleicht schon vor Jahren über Bord geworfen habe.
Diese Antwort bringt mich ins Grübeln. Was wäre, wenn ich für meinen Lebenspartner eine Entscheidung treffen sollte? Wenn ich gefragt werde, ob er künstlich beatmet werden soll oder nicht? Wie würde er wollen, dass ich für ihn entscheide? Und wenn ich zu einem „Nein, will er nicht!“ komme, könnte ich mit dieser Entscheidung weiterleben?
Mein Entschluss ist gefasst: Ich mache eine Patientenverfügung. Ich muss mich dafür zwar mit unliebsamen Zukunftsvorstellungen auseinandersetzen, aber ich möchte AUF GAR KEINEN FALL, dass mein Partner oder meine Angehörigen gezwungen werden, eine Entscheidung für mich zu treffen, die eine erhebliche Belastung für ihr eigenes Leben darstellt. Und das nur, weil ich mich nicht mit meiner eigenen Verletzlichkeit auseinandersetzen wollte …
Was ist eine Patientenverfügung?
Per Gesetz (§ 1827 Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Patientenverfügung eine schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Das Schriftstück hätte ich bereits als junger Mensch verfassen können und freue mich, dass es bisher gut gegangen ist. Dabei denke ich an die Menschen, die unfallbedingt nicht mehr über ihr Leben, ihre Behandlung und Pflege bestimmen können.
In der Patientenverfügung wird mein Wunsch festgehalten, wie in bestimmten Situationen mit mir verfahren werden soll. Diese Wünsche sind verbindlich und müssen von Ärzten und vom Pflegepersonal eingehalten werden, selbst wenn es keine Angehörige oder bestellte Vertreter bzw. Betreuer gibt.
Lückenschluss in der Kommunikation zu Ärzten und Pflegepersonal
Zu Beginn sollte ich darüber nachdenken, was mir im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Es ist ein angstbesetztes Thema, vermutlich mag sich keiner eine lange und schwere Krankheitsgeschichte ausmalen an deren Ende vielleicht das Sterben die Erlösung bringt.
Bisher habe ich für mich entschieden, dass ich nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte. Aber wenn dieser Fall eintritt, werde ich nicht mehr für mich sprechen können und dann hört meine würdevolle Selbstbestimmung auf.
Mich beschleicht der Gedanke, dass eine Patientenverfügung dem Abschluss einer Versicherung gleicht. Ich habe verschiedene Versicherung abgeschlossen, wie Du vermutlich auch. Warum eigentlich? Was hat Dich diesen Schritt gehen lassen. Vielleicht für die Absicherung Deiner Kinder oder Deiner Lebensqualität. Vielleicht hast Du einen kurzen Blick in eine Zukunft geworfen und überlegt, dass Du durch einen Unfall keinen Verdienst mehr hast und diese Einkommenslücke schließen möchtest oder dass Deine Kinder abgesichert sind, wenn Dir etwas passieren sollte.
Eine Patientenverfügung ist nichts anders. Du schließt damit eine Lücke in der Kommunikation zu Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen oder einem Vertreter. Du legst klar und eindeutig fest, wie Du in einer Lebenssituation behandelt werden möchtest, in der Du Dich heute zwar nicht sehen magst, aber die kommen könnte. Wie bei einer Versicherung braucht man manche Verträge nie, aber es beruhigt ungemein, sich geschützt und behütet zu wissen, falls es anders kommt.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Ich musste feststellen, dass eine allgemeine Formulierung, wie z. B. „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen.“ nicht ausreichend ist. Es ist eine Konkretisierung durch die Benennung ärztlicher Maßnahmen, spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erforderlich. Erst dann ist die Verfügung bindend und eine konkrete Behandlungsentscheidung kann auf dieser Grundlage getroffen werden.
Die Vorlagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BJM) oder die Hinweise auf den Seiten der Verbraucherzentrale sind eine gute Basis und machten mir schnell klar, dass die Formulierung sich auf konkrete Behandlungsmaßnahmen und gesundheitlichen Situationen beziehen muss.
Die Inanspruchnahme einer ärztlichen und juristischen Beratung ist durchaus sinnvoll, um die Behandlungsbeschreibungen besser voneinander abgrenzen zu können und um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen. Du kannst mit Deinem Hausarzt oder Hausärztin sprechen. Für die juristische Beratung übernehmen einige Versicherungen die Kosten. Kläre das am besten mit Deiner Rechtschutzversicherung ab.
Genaue Formulierungen sind wichtig
Um die notwendige Qualität der Formulierung zu verdeutlichen, ist hier ein Auszug aus der Broschüre „Patientenverfügung – „Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?“ des BJM: Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z.B.: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Solche Aussagen sind wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, was für den Betroffenen beispielsweise ein „erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.
Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z.B. für die Sterbephase, bei einem dauernden Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung, die künstliche Beatmung und anderes) in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festlegen möchten (Lehnen Sie beispielsweise eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur in der Sterbephase oder auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung ab?).
Eigene Wertvorstellungen einbringen
Es ist hilfreich, die eigenen Wert- und Moralvorstellungen im Dokument aufzuführen. Mit wenigen Sätzen lässt sich beschreiben, was einem in welchem Fall wichtig ist oder welchen Ängsten mich in bestimmten Situationen begleiten. Diese Beschreibung ermöglicht den Angehörigen im Falle einer unklaren Formulierung, meine Wünsche besser zu verstehen. Sie können dann eine Entscheidung treffen, die meiner Meinung sehr nahekommt.
Registrierung der fertigen Patientenverfügung
Die fertige Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die einmalige Registrierung ist kostenpflichtig und die Gebühren liegen zwischen € 20,00 und € 26,00 – zuzüglich einer Gebühr für jede genannte Vertrauensperson.
Auf das Vorsorgeregister haben medizinisches und pflegerisches Personal Zugriff, so dass nur noch ein Hinweis im Portemonnaie erforderlich ist, damit bei einem Unfall die Information zu den behandelnden Personen gelangen kann. Ein kleines Kärtchen dazu reicht schon aus. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Vorlage zum selbst ausdrucken erstellt.
Wissenswertes kurz & knapp:
Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und mit Unterschrift und Datum versehen sein.
Eine bestehende Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert werden.
Gesetzlich dürfen Dich Deine Kinder nicht vertreten, sondern nur Dein Ehepartner.
Ärzte und Ärztinnen können Einsicht ins Vorsorgeregister nehmen und so die Informationen erhalten.
Trage den Hinweis zur hinterlegten Patientenverfügung im Portemonnaie bei Dir, damit schnell reagiert werden kann.
Sind Vertreter:innen benannt oder rechtliche Betreuer bevollmächtigt, müssen diese meine Patientenverfügung prüfen und meinen definierten Behandlungswillen an Ärzte und Pflegepersonal weitergeben und dafür Sorge tragen, dass dieser Verfügung nachgekommen wird.
Grundsätzlich gilt eine Patientenverfügung nicht nur für dauernde Erkrankungen. Sie sind ebenfalls für vorübergehende Erkrankungen bindend.
Hier haben wir weitere interessante Links für Dich zusammengestellt: